Fälschungen?
In Wiener City: Finanzpolizei stürmte Labubu-Shop
03.09.2025Der Shop-Besitzer kassiert einige Anzeigen.
Keiner kann an ihnen vorbei: Der Labubu-Hype ist schon längst in Österreich angekommen. Anfang September hat die Finanzpolizei im Amt für Betrugsbekämpfung in der Wiener Innenstadt, dieser dürfte sich nahe des Grabens befinden, einen Labubu Pop-up-Store kontrolliert. Dabei konnten die Beamten Verstöße gegen arbeitsmarktrechtliche Bestimmungen sowie ein vollstreckbarer Abgabenrückstand in Höhe von knapp 3.300 Euro festgestellt werden. Außerdem könnte es sich bei den Produkten um die Fälschungen namens "Lafufus" handeln.
Die Kontrolle erfolgte aufgrund einer Anzeige des Marktamtes. Der ausgewählte Pop-up-Store verkauft seit diesem Sommer neben unterschiedlichen Überraschungsboxen auch die durch Social Media gehypten Labubu-Kuscheltiere.
Bei der Labubu-Razzia trafen die vier Finanzpolizisten vorerst nur einen Mitarbeiter im Geschäft an. Der Pakistani war als geringfügig beschäftigt bei der Sozialversicherung angemeldet, hatte aber keine gültige Beschäftigungsbewilligung.
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Auch das Markamt hatte den Shop bereits genauer unter die Lupe genommen.Aufgrund dieser Anzeige konnte die Finanzpolizei zwei weitere Verstöße gegen das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) aufdecken.
Im Laufe der Kontrolle kamen der Shop-Manager sowie der Geschäftsführer hinzu. Aufzeichnungen über die Arbeitszeiten der Angestellten konnten nicht vorgelegt werden. Bei Labubu-Käufen, die in Anwesenheit der Beamten stattfanden, wurden keine Belege an die Kunden ausgehändigt.
Erst auf Nachfrage eines Kunden wurde ein Beleg übergeben. Zudem war noch nicht über FinanzOnline gemeldet. Eine Aufstellung des Monatsumsatzes von August wurde ausgedruckt. Dieser belief sich auf ungefähr 43.000 Euro, die dem Finanzamt noch nicht gemeldet wurden. Weiters besteht der Verdacht, dass es sich bei den verkauften Labubus um Lafufus (Fälschungen) handelt. In diesem Zusammenhang wird es weitere Ermittlungen geben.
Anzeigen-Hagel
Durch die Finanzpolizei folgen nun mehrere Strafanzeigen an die Bezirksverwaltungsbehörde: In zwei Fällen Übertretungen nach dem ASVG, einmal AuslBG und fehlende Aufzeichnungen nach dem Arbeitszeitgesetz. Hier werden in Summe rund 5.000 Euro an Strafen fällig.
Außerdem folgen noch weitere steuerliche Ermittlungen und Anzeigen an die Finanzstrafbehörde wegen der Verstöße bei der Registrierkasse. Hier drohen Finanzstrafen von bis zu 15.000 Euro.
„Wer betrügt, schadet nicht nur dem Staat, sondern allen ehrlichen Steuerzahlerinnen und allen ehrlichen Steuerzahlern. Toleranz gegenüber Steuerbetrug können wir uns nicht leisten. Auch aus gesamtgesellschaftlicher Sicht nicht. Egal, ob es sich um große oder kleinere Fälle dreht – niemand darf sich aus seinen Steuerpflichten davonstehlen“, sagt Finanzminister Markus Marterbauer.