Hubschrauber-Gefahr
Deutscher (14) behindert mit Drohne mehrere Rettungseinsätze in Skiparadies
02.01.2026Ein gefährlicher Zwischenfall hat sich am im beliebten Skigebiet Gerlitzen ereignet.
Während eines laufenden Rettungseinsatzes kam es im Bereich der Neugartenabfahrt zu einer riskanten Annäherung einer Drohne an zwei Rettungshubschrauber.
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Gegen 13.10 Uhr musste der Rettungshubschrauber ARA 3 aufgrund eines Einsatzes direkt neben der Skipiste landen. Die Crew wurde dabei von der Alpinpolizei eingewiesen. Kurz nach der Landung tauchte plötzlich eine Drohne im unmittelbaren Nahbereich des Hubschraubers auf. Das Fluggerät bewegte sich anschließend mehrere Hundert Meter entlang der Neugartenpiste und verschwand aus dem Sichtfeld des einschreitenden Beamten.
Weitere Hubschrauber gefährdet
Zur gleichen Zeit befand sich auch der Rettungshubschrauber ALPIN 1 im Luftraum über der Gerlitzen. Dieser war nach einer Patientenübergabe im LKH Villach auf dem Rückflug zum Stützpunkt in Patergassen. Aufgrund der erheblichen Gefährdung durch die Drohne wurde die Besatzung von ALPIN 1 per Funk gewarnt und konnte ihre Flugroute rechtzeitig anpassen.
Wenig später kehrte die Drohne zurück und flog erneut in geringer Höhe über den am Boden stehenden Hubschrauber ARA 3 hinweg. Schließlich landete das Fluggerät im Bereich eines Alpengasthofes. Ein Alpinpolizist begab sich daraufhin in das Hotel und konnte den Drohnenpiloten ausforschen.
14-jähriger Deutscher
Dabei handelte es sich um einen 14-jährigen deutschen Staatsbürger, der die Drohne vom Balkon seines Hotelzimmers aus gestartet hatte. Gesteuert wurde das Fluggerät außerhalb des direkten Sichtfeldes ausschließlich über die Kamera. Die Mutter des Jugendlichen war zum Zeitpunkt der Amtshandlung ebenfalls anwesend.
Wie sich herausstellte, war die Drohne weder ordnungsgemäß registriert, noch konnte eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung vorgewiesen werden. Zudem verstieß der Flug gegen mehrere Bestimmungen des Luftfahrtgesetzes, da er außerhalb der Sichtweite des Piloten durchgeführt wurde und einen laufenden Rettungseinsatz massiv beeinträchtigte.
Die Behörden leiteten Anzeige nach dem Luftfahrtgesetz ein. Der Akt wird an die Bezirkshauptmannschaft Villach übermittelt.