Fall Natascha

Kampusch-Vater klagt Priklopil-Freund

08.03.2012

Natascha wird als Zeugin vor Gericht geladen.

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© AP, ÖSTERREICH/ Bruna
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Der Vater von Entführungsopfer Natascha Kampusch, Ludwig Koch, hat nach Angaben seiner Anwälte Zivilklage gegen den Freund von Entführer Wolfgang Priklopil, Ernst H., eingebracht. Koch geht davon aus, dass H. "zumindest" von der Entführung gewusst hat, wie einer seiner Anwälte, Dietmar Heck, sagte. Natascha Kampusch wird übrigens als Zeugin geladen - und könnte sich einer Aussage nur dann entschlagen, wenn sie sich selbst dadurch belasten würde.

 


In einer Aussendung hieß es, Koch hätte "eine gute Chance zu beweisen, dass H. zumindest wusste, dass sein bester Freund (...) Natascha gegen ihren Willen festhielt und absolut nichts unternommen hat, um ihrem Martyrium ein Ende zu setzen. Die Klage sei auf Schadenersatz für das erlittene Leid gerichtet.



Koch stützt sich bei seiner Klage auf Zeugenaussagen von Personen, die Kampusch gemeinsam mit H. gesehen haben wollen. Zudem habe Natascha Kampusch selbst eingeräumt, über hundert Stunden mit H. telefoniert zu haben. "Das mache ich nicht, wenn ich die Person nicht kenne", so der Anwalt.



 Heck betonte, dass H. "durch das Versäumnis zu handeln", "mitverantwortlich" dafür sei, "dass das Leiden von Natascha und das ihrer Eltern mehr als acht Jahre andauerte". Koch habe "fast seine ganze Zeit und das wenige Geld, das er hatte, mit der vergeblichen Suche nach seiner Tochter" verbracht.

Die Klage sei auf Schadenersatz für das erlittene Leid gerichtet, wobei Koch betone, "dass es ihm nicht wirklich um Geld ginge", hieß es in der Aussendung. Koch glaube "nicht wirklich, dass dem Recht genüge getan worden wäre und dass er die Beweise für die Verwicklung H.s vor einen Richter bringen wolle". Ein weiterer Grund für die Einbringung der Klage sei, dass es in den vergangenen zwei Wochen zu "beispiellosen Spekulationen" über die Umstände der Entführung gekommen sei.




Die Schadenersatzsumme setzt Koch nach einem Bericht der Regionalmedien Austria (RMA) mit 100.000 Euro an. Für die aufgewendete Zeit, in der er selbst nach seiner Tochter fahndete, stellt Koch demnach 30.000 Euro in Rechnung. Insgesamt beziffert Koch laut RMA seinen Anspruch mit 130.000 Euro, er verzichte aber auf einen Großteil der Summe und fordere gerichtlich lediglich die Zahlung von 35.000 Euro ein.
 
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