Berg-Drama

Kerstin (33) am Großglockner erfroren: Freund wegen Tötung vor Gericht

18.02.2026

Kerstin G. (33) wurde nur wenige Meter unterhalb des Gipfelkreuzes des Großglockners tot aufgefunden. Ihr 37-Jähriger Freund muss sich am Donnerstag am Landesgericht Innsbruck wegen grob fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten.

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Der Erfrierungstod der 33-jährigen Kerstin G. wenige Meter unterhalb des Gipfelkreuzes am Großglockner sorgte weltweit für große Aufregung. Die junge Salzburgerin soll laut Anklage bei ihrer Bergtour im Jänner 2025 von ihrem eigenen Freund (37) "schutzlos, entkräftet, unterkühlt und desorientiert" zurückgelassen worden sein. Er muss sich wegen grob fahrlässiger Tötung vor dem Landesgericht verantworten. Dieser bestreitet die Vorwürfe vehement. 

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Der Prozess wurde für einen Tag anberaumt. Angesichts des umfangreichen Prozessprogramms könnte es jedoch zu einer Vertagung kommen. Geladen sind rund 15 Zeugen, einerseits Bergretter, aber auch zwei Gutachter, welche zur Wahrheitsfindung beitragen sollen. Der Prozess wird von Einzelrichter Norbert Hofer verhandelt. Der erfahrene Richter verfügt über eine Spezialzuständigkeit in Alpinsachen, alle dahin gehenden strafrechtlichen Prozesse landen auf seinem Schreibtisch.

Erwartet werden bei der Verhandlung auch rund 50 Medienvertreter, darunter auch welche aus Deutschland. Der Gerichtssaal dürfte voll werden. 

Die Vorwürfe gegen den Angeklagten

Das Paar war am 18. Jänner von Kals in Osttirol zum Aufstieg auf den 3.798 Meter hohen Großglockner-Gipfel aufgebrochen. Geführt haben soll die Tour der Angeklagte. Eigentlich hätten die beiden Alpinisten über den Südgrat hinaufgelangen sollen. Aufgrund von konditionellen, aber auch technischen Schwierigkeiten waren sie allerdings nur langsam unterwegs. Kerstin G. war irgendwann zu erschöpft, um weiterzugehen. Sie hatte zuvor noch nie eine derart lange Bergtour gemacht. Erst dann holte er Hilfe. Die Bergretter rückten schließlich aus, eine Hubschrauberrettung war aufgrund des starken Windes erst bei Tagesanbruch möglich. Die 33-Jährige würde erst am nächsten Morgen um 10 Uhr tot entdeckt.

Vorgeworfen werden dem Angeklagten nun einige Punkte: Der Plan der Tour mitsamt eines rund zwei Stunden zu späten Starts führte die Behörde ins Treffen. Zudem habe er nicht mit einem Notfall gerechnet und keine ausreichende Biwak-Notausrüstung dabei gehabt. Als der Angeklagte seine Freundin um 2 Uhr zurückgelassen hatte, um endlich Hilfe zu holen, soll er sie nicht an einen windgeschützten Platz gebracht und keinen Biwaksack oder Alu-Rettungsdecken verwendet haben. Die Sportlerin selbst habe für eine derartige Tour keine "geeignete Ausrüstung" gehabt: Sie war mit einem Splitboard und Snowboard-Softboots aufgestiegen.

Laut Staatsanwaltschaft hätte das Bergsteiger-Duo außerdem früher umdrehen sollen. Bei den herrschenden Verhältnissen mit Windgeschwindigkeiten bis zu 74 km/h und Temperaturen von minus acht Grad - die sich bei der Kombination wie minus 20 Grad anfühlen - hätten sie "spätestens am sogenannten 'Frühstücksplatzl' umkehren müssen". Der 37-Jährige habe auch keinen Notruf abgesetzt, als es dunkel wurde. Als ein Hubschrauber gegen 22.50 Uhr nach den beiden suchte und sie überflog, habe er ebenfalls keine Notsignale abgegeben. Die Alpinpolizei versuchte mehrmals, ihn zu erreichen. Erst gegen 00.35 Uhr sei ein "unklares" Gespräch zustande gekommen, der Angeklagte soll sein Handy auf lautlos gestellt und verstaut haben. Um 3.30 Uhr habe der Mann schließlich die Rettungskräfte verständigt, nachdem er die 33-Jährige unterhalb des Gipfels allein gelassen hatte.