FALL DER WOCHE
Nachbarn erschossen - Kettenraucher feuerte viermal
18.10.2025Beim Streit um laute Musik kam es zwischen zwei Mietern einer Gemeindebauanlage zur völligen Eskalation. Dabei erschoss ein Hobby-DJ, AMS-Umschulungskunde, Austria-Fan und Kettenraucher im Vollrausch und möglicherweise auch aus xenophoben Motiven seinen iranischen Nachbarn.
Wien. Zu der Bluttat nach sechs Flaschen guten Rotweins - den er drei Tage zuvor aus Italien zugestellt bekommen hatte und jetzt ausgiebig testete - kam es auf Stiege 71 einer großen Gemeindebauanlage in der Donaustadt vor nunmehr fast einer Woche. Doch noch immer sind die Ereignisse Stadtgespräch - was auch daran liegt, dass der 50-jährige Todesschütze, der, wie jetzt bekannt wurde, viermal auf seinen Kontrahenten im Stiegenhaus gefeuert hatte, mit immer neuen Versionen daherkommt, was in jener Nacht auf Sonntag gegen 4 Uhr in der Früh genau passiert ist.
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Als die Wega ihn in Unterhosen in seiner Wohnung antrafen - die vier abgefeuerten Patronenhülsen hatte er eingesammelt und am Schreibtisch neben Taurus 85 liegen, murmelte er zunächst etwas davon, den Nachbarn, den aus dem Iran vor dem Regime geflohenen 33-jährigen Milad E. mit einem Einbrecher verwechselt zu haben. Daraufhin folgten dem Vernehmen nach etliche verbale Entgleisungen, die ihm zusätzliche Ermittlungen wegen des Verstoßes gegen das Wiederbetätigungsgesetz einbringen.
Danach änderte der Ex-Unternehmer, der sich zuletzt auf einen IT-Job umschulen ließ, seine Aussage und sprach davon, dass sein Nachbar - mit dem er Tür 16 an Tür 15 wohnte - gleichsam in Notwehr mit seinem Revolver, für den er auch eine Waffenbesitzkarte hat, erschossen zu haben, weil der andere ihn davor mit einem Messer an die Gurgel wollte. Allerdings wurde bei oder nahe der Leiche des angeblichen Erstangreifers oder irgendwo im Stiegenhaus kein Messer gefunden. Klar ist mittlerweile nur, warum sich die beiden Anwohner spätnachts in die Haare geraten waren:
Demnach hatte der 50-Jährige Hobby-DJ mit dem Namen, der direkt an seinen Lieblingsverein erinnert und der ein paar eigene Stücke auf Twitch und YouTube hochgeladen hat, bis weit nach Mitternacht auf voller Lautstärke Party-Techno und immer wieder das neuerdings rechtsprovokante Stück "L'amour Toujours" - von Gigi D'Agostino gespielt. Milad E., der Nachtruhe und des Schlafes beraubt (musikmäßig stand er laut seinem Facebookprofil eher auf Goa-Trance und Psychedelic-Klänge), hämmerte entnervt gegen die Wand. Als das nichts half, rannte der Perser ins Stiegenhaus und pumperte und trat gegen die Eingangstür des Terror-Mieters nebenan, der ihm übrigens vor Wochen und möglicherweise ebenfalls aus ausländerfeindlichen Gründen den Fußabtreterteppich angezündet hatte. Wenig später lag er tot am Boden - eine Kugel soll den Iraner mitten ins Herz getroffen haben.
Mittlerweile einigermaßen ausgenüchtert sitzt der zum Tatzeitpunkt im Rotweindelirium voll zugedröhnte Angreifer am Landesgericht in Wien in U-Haft, wo der Kettenraucher am schmerzlichsten seine Zigaretten vermisst. In der ersten Gemeinschaftszelle mit neun Serben konnte er noch handeln und den ein oder anderen Glimmstängel ergattern. Doch jetzt ist er in einer Zweierzelle mit einem Nichtraucher und entsprechend höchst nervös - und das nicht nur wegen der Mordverdachtsvorwürfe, sondern auch wegen der Entzugserscheinungen von Tschick und Alk.
Seine Promi-Anwältin Astrid Wagner indes hat mehrere Expertisen zu der Causa angeregt - unter anderem ein Schussgutachten, wiewohl es höchst unwahrscheinlich ist, dass sich gleich vier Schüsse einfach so lösen. Dazu soll ein Toxikologe herausfinden, wie blunzenfett Heinz R. in jener Nacht wirklich war. Um 10 Uhr Vormittag wurde ihm damals Blut abgenommen - um schuld- und zurechnungsausschließende "volle Berauschung" von mehr als 3,3 Promille beim Tatzeitpunkt nachzuweisen, müsste er am Vormittag noch immer mehr als 2,5 Promille gehabt haben.
Man kann gespannt sein, welchen Twist diese Story noch nimmt. Möglicherweise stellt er sich demnächst noch als xenophil hin, der seinen Nachbarn eh total lieb hatte und dass er keine Ahnung habe, warum der andere ihn mit dem Messer bedrohte, das übrigens nach wie vor nicht gefunden wurde. Es gilt die Unschuldsvermutung.