Wie erwartet, wurde Dienstagvormittag über Heinz R. (50, Hobby-DJ und Austria-Hardcorefan), der nach einem nächtlichen Streit mit seinem persischen Nachbarn zur Waffe griff und Milad E. erschoss, die U-Haft verhängt.
Wien. Zur Bluttat auf Stiege 71 in einer großen Gemeindebauanlage in der Donaustadt kam es in der Nacht auf Samstag: Rechtfertigte sich der Wiener zunächst damit, dass er seinen Nachbarn - mit dem er Tür an Tür wohnt - mit einem Einbrecher verwechselt habe, änderte der Ex-Unternehmer, der in die IT-Branche wechseln wollte, seine Aussage kurz zusammengefasst wie folgt:
Angeblich grundlos - tatsächlich soll er laut anderen Anwohnern bis spät in der Nacht extrem laut seine DJ-Künste spielen lassen haben - soll der iranische Nachbar Milad E. (wohl um Nachtruhe einzufordern) zuerst gegen seine Tür gepumpert und dann mit den Füßen getreten haben. Als Heinz R. die Tür öffnete, soll ihn der Perser mit einem Messer (das allerdings nirgendwo gefunden wurde) bedroht haben, worauf er seine legale Waffe - einen Revolver holte - und in Notwehr abdrückte.
Der 33-jährige Iraner wie sein Nachbar allein lebende Iraner, der den 50-Jährigen in der Vergangenheit wegen Sachbeschädigung - R. hatte den Fußabstreiferteppich vor der Tür zur Wohnung von E. angezündet - angezeigt hatte, wurde im Brustbereich getroffen und starb noch im Stiegenhaus.
Gutachten wegen "voller Berauschung"
Promi-Verteidigerin Astrid Wagner - hier mit einem früheren Klienten am Weg zu Verhandlungssaal.
Zu bemerken sei, dass der geschiedene Vater mehrerer erwachsener Kinder und passionierte Austrianer - der sogar in grün-weißen Kreisen bekannt ist - in jener Nacht nach dem Genuss mehrerer Flaschen Rotwein voll betrunken war. Gemessen wurde offenbar nicht, von einem Wert weit über zwei Promille wird aber ausgegangen. Laut seiner Top-Anwältin Astrid Wagner könnte hier ein schuldmindernder Grund, wenn nicht sogar Zurechnungsfähigkeit ausschließende volle Berauschung (§ 287 StGB) vorliegen - in zweiten Fall wäre dann statt bis zu lebenslang für Mord nur eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren möglich. In Österreich gilt ein Blutalkoholgehalt von rund 3,0 Promille als Richtwert. Bei Tötungsdelikten wird sogar eine Schwelle jenseits von zirka 3,3 Promille angenommen. Ein entsprechendes Gutachten wurde bei Verhängung der U-Haft über Heinz R. in Auftrag gegeben. Die nächste Haftprüfung für den Hobby-DJ - der als Vorschaubild auf youTube und Twitch sich selbst mit Jigsaw-Horror-Maskierung zeigt - ist in 14 Tagen.
"Grundsätzlich bleib mein Mandant aber bei seiner Aussage, dass er in Notwehr gehandelt hat", betont Astrid Wagner.
Es gilt die Unschuldsvermutung.