Versuchter Mord

Bub in Hundebox – Mutter droht lebenslang

30.11.2023

Im Fall eines Zwölfjährigen, der von seiner Mutter im Waldviertel in eine Hundebox gesperrt und gequält worden sein soll, hat die Staatsanwaltschaft Krems nun Anklage eingebracht. Die Justiz verschwiegt den Tatbestand, aus gesicherter Quelle ist zu erfahren, dass ihr versuchter Mord angelastet wird.

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© Getty, ALL (Fotomontage)
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NÖ. Wie bei Auffliegen des Skandals bekannt wurde, soll eine 32-Jährige aus dem Raum Waidhofen an der Thaya ihren Sohn von Anfang September bis November 2022 u. a. geschlagen, gefesselt, geknebelt und ihn wiederholt stundenlang in eine 52 mal 40 cm große Hundetransportbox eingesperrt haben. Zudem soll sie das Kind absichtlich hungern lassen haben.

Der Bub hatte am 23. November 2022 nur mehr eine Körpertemperatur von 26,8 Grad und war im Koma. Eine Sozialarbeiterin soll die Rettung gerufen haben. Das Kind wurde in eine Klinik gebracht. Der Gesundheitszustand verbesserte sich später. Jetzt ist der Bub, dem es wesentlich besser gehen soll und der seine Mama nie mehr sehen möchte, bei seinem Vater.

Über die Mutter wurde im Herbst 2022 die U-Haft verhängt. Anfang März wurde dann eine Freundin von ihr als mögliche Komplizin festgenommen, auch die 40-Jährige kam in Untersuchungshaft. Die Frau könnte der Horror-Mutter telefonisch und über WhatsAPP Anweisungen gegeben haben - sie muss sich vermutlich als Beitragstäterin vor Gericht verantworten.

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Wie aus informierten Kreisen durchsickerte, ist eine Anklage gegen die Mutter wegen versuchten Mordes so gut wie fix. Weiters im Raum stand der Verdacht des Quälens oder Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen und der Freiheitsentziehung. Der Frau droht eine langjährige Haftstrafe bis hin z lebenslang sowie eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Denn: Der Gerichtsgutachter attestierte der Mandantin von Top-Anwältin Astrid Wagner eine hochgradige psychische Abnormität - führt aber auch aus, dass sie damals in einer Blase mit extremer Wahnbildung lebte, der ihr jeden Realitätsbezug nahm. Insofern wäre sie nicht zurechnungsfähig und ohne Mordprozess "nur" ein Fall für eine forensische Maßnahme.

Astrid Wagner: "Den Tod des Kindes hat sie niemals bewusst in Kauf genommen."

Es gilt die Unschuldsvermutung.

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