Konsumenten-Profit

EVN muss Übergewinne künftig an Kunden weitergeben

12.12.2025

Nach zähem Ringen ist am Donnerstag das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) beschlossen worden. Vom offiziellen Niederösterreich wird dieses bejaht. Was die EVN weniger freuen wird: Versorger müssen etwaige Übergewinne künftig an die Kunden weitergeben.

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© APA/HANS KLAUS TECHT
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Mit dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) sollen unter anderem die Netzkosten gerechter verteilt werden. Aus Niederösterreich kommen positive Reaktionen. So ist etwa eine Beteiligung von Energieeinspeisern an den Kosten des Netzausbaus vorgesehen, dies betrifft insbesondere private Betreiber von Photovoltaik-Anlagen. „Kleine“ private Einspeiser sollen aber nicht verprellt werden, hieß es von Regierungsseite.

Das offizielle Niederösterreich sieht im neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz einen „wichtigen ersten Schritt“, betonten Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner und Landeshauptfrau-Stellvertreter Stephan Pernkopf (beide ÖVP). Sie forderten aber auch weitere Schritte, um die Energiepreise nachhaltig zu senken.

Senkung der Energiepreise gefordert

"Die Energiepreise entscheiden darüber, ob Österreich seine Wettbewerbsfähigkeit steigert und seinen Wohlstand sichert. Deshalb muss die Bundesregierung jetzt mit Hochdruck an einer weiteren Senkung der Energiepreise arbeiten – für die Menschen und für unsere Betriebe“, so Mikl-Leitner.
Pernkopf sieht das neue Gesetz als „wichtige Grundlage, um unser Energiesystem zu modernisieren, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und Netzkosten zu dämpfen“. Er begrüßte, dass die ursprünglich angedachten Einspeisetarife zum Großteil zurückgenommen wurden. Das sei ein dringendes Anliegen von Niederösterreich gewesen.

Versorger müssen jetzt leistbare Preise verlangen

Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) war im Ö1-Morgenjournal zu Gast. Thema war das neue Strommarktgesetz, auf das sich die ÖVP-SPÖ-Neos-Regierung verständigt hat. Hattmannsdorfer sieht darin die "größte Strommarktreform" der letzten 20 Jahre. Mit dem neuen Gesetz wird auch das Aktienrecht korrigiert. „Ausreden“ von Versorgern, dass sie Gewinne nicht zweckgebunden zur Senkung der Stromtarife einsetzen dürfen – sondern vielmehr im Unternehmen behalten und in weiterer Folge an Aktionäre auszahlen müsse, sind dann haltlos.

Zuletzt waren ja die Übergewinne des Verbunds ins Gerede gekommen sowie, dass sich die EVN, die einen nicht unbeträchtlichen Anteil davon bekommt, diese ungeniert einbehalten möchte.
Mit dem neuen Gesetz werden Versorger zudem verpflichtet, "leistbare Preise" in ihren Satzungen zu verankern. Dazu Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer im Ö1-Morgenjournal: "Das Aktienrecht darf leistbare Preise nicht verhindern.“ Die sogenannte "Preis-Runter-Garantie" im Gesetz habe zur Folge, dass fallende Preise an der Strombörse weitergegeben werden müssen.
  

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