Fall Adelsmayr
Dubai-Arzt: Sein Status ist "Flüchtiger"
Eugen Adelsmayr wirkt noch ruhiger als sonst. Die zwei Jahre, in denen der des Mordes verdächtige und nicht rechtskräftig verurteilte Bad Ischler Mediziner bei einem Dubaier Gericht um Gerechtigkeit kämpft, haben ihn nachdenklicher gemacht. Vor einem Jahr hätte er es sich noch vorstellen können, einmal in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) zurückzukehren. Doch nun denkt der Oberösterreicher ganz anders: "Die große Liebe zu diesen Ländern, das ist weg", sagte er im Gespräch. "Was ich erlebt habe, hat mir die Freude an einer Rückkehr in den Mittleren Osten genommen."
Im Juli 2011 wurde gegen Adelsmayr und einen indischen Kollegen im Dubai Courts das Verfahren eröffnet. Den beiden Männern wurde der Tod eines Patienten im Februar 2009 durch unterlassene Hilfeleistung und eine hohe Dosis Opiate zu Last gelegt. Adelsmayr soll damals eine Order ausgegeben haben, dass der Kranke im Falle eines Herzstillstands nicht wiederbelebt werden soll. Zahlreiche Gutachten belegten seine Unschuld. Dennoch wurde der Oberösterreicher im Oktober 2012 in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilt - ein vorläufiges Urteil, wie der 54-Jährige erläuterte. Wegen der schweren Krebserkrankung seiner Frau, die mittlerweile verstorben ist, war er nicht mehr nach Dubai zurückkehrt.
Karabus hatte nach seinem Freispruch Adelsmayr kontaktiert, sie wollen weiterhin andere unterstützen, die in so einer ähnlich misslichen Situation sind. "Er ist neun Monate im Gefängnis gesessen und hat nicht gewusst, wie es ausgeht. Doch schlussendlich ist er freigekommen. Das ist genauso schwer zu erklären, wie dass sie mich ausreisen ließen, aber trotzdem verurteilt haben", so Adelsmayr.
Boykott
Südafrika dürfte im Fall Karabus ordentlich Druck auf die Emirate ausgeübt haben. "Sie sind ein wichtiger Handelspartner und ein politisches Schwergewicht. Außerdem arbeiten viele Südafrikaner in den Emiraten, besonders Ärzte und Schwestern." Sogar ein Medizinkongress ist boykottiert worden, weil er von einem Unternehmen aus den Emiraten organisiert worden ist.
Ein kleiner Erfolg konnte verbucht werden: Durch die Fälle von Adelsmayr und Karabus steht nun in den VAE seit geraumer Zeit das Medizingesetz zur Diskussion. "Bisher unterlag dort jede Form von Behandlungs- und Kunstfehler dem Strafrecht. Das heißt, wenn ein Patient stirbt, wird Mord oder Totschlag angeklagt, oder Körperverletzung, wenn ein Patient zu Schaden kommt."
Und was bedeutet das nun für den Fall Adelsmayr? "Ich kann nur abwarten und hoffen, dass sich in den VAE politisch und wirtschaftlich etwas ändert. Das könnte dann sehr wohl Auswirkungen auf meinen Fall haben", so der Mediziner. "Ich werde da nie locker lassen, weil ich nicht glaube, dass das auf immer so bleiben kann."