Anschlag in Mekka
Österreicher droht Todesstrafe: Spur führt zu Swift-Attentäter
27.01.2026Seit 11. März 2024 ist der 21-jährige Niederösterreicher Hasan E. mit türkischen Wurzeln in Dhahban am Rande der saudischen Wüste in Haft: Er soll in Mekka fünf Menschen niedergestochen haben.
NÖ/Dhahban. Hasan E., der im Bezirk Bruck an der Leitha aufgewachsen ist, wird eines religiös-ideologisch motivierten Anschlags am Gelände der Al-Haram-Moschee in Mekka beschuldigt.
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Der IS-Terrorist aus Mödling soll am 11. März 2024 im Umfeld der Al-Haram-Moschee, dem heiligsten Ort des Islam, mit einem Messer einen staatlichen Sicherheitsbeamten angegriffen und vier weitere Menschen verletzt haben. Kurz darauf konnte der Messerstecher überwältigt werden. Seither befindet er sich im Hochsicherheitsgefängnis Dhahban. Da in Saudi-Arabien sehr strenge Anti-Terrorgesetze gelten, fürchtet sich der Österreicher, hingerichtet zu werden. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Seit Bekanntwerden des Anschlags laufen die Ermittlungen gegen den 21-Jährigen auch in Österreich auf Hochtouren. So deckten die Beamten auf, dass Hasan E. offenbar Teil eines IS-Netzwerks war, das sich in Ostösterreich gebildet hatte und dem etwa auch Beran A. (21) angehört. Der 21-Jährige, der seit Sommer 2024 in Wien in U-Haft sitzt, soll Anfang August 2024 einen Terroranschlag auf die Taylor-Swift-Konzerte geplant haben.
Hasan E. und Beran A. dürften sich zumindest seit Mai 2023 gekannt und engen Kontakt gehalten haben. Seit Februar 2024 sollen sie mit einem dritten IS-Anhänger, einem slowakischen Staatsbürger mit türkischen Wurzeln, zeitgleiche Anschläge in Mekka, Dubai und Istanbul geplant haben. Während Hasan E. seine Absichten umsetzte, kehrte Beran A. unverrichteter Dinge aus Dubai zurück. Auch in Istanbul blieb ein Terroranschlag aus.
Die Staatsanwaltschaft Wien bestätigt laut einem Profil-Bericht Strafverfahren gegen zwei mutmaßliche Mittäter von Hasan E. wegen terroristischer Vereinigung und Beitrag zu einem terroristischen Mordversuch. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.