Fünf Monate Haft

Autorin (54) verschickte tote Taube an Drogenermittler

Nur einen Tag vor Weihnachten kam das Paket - mit ekelerregendem Inhalt - in einer Wiener Polizeiinspektion an.

Wien. Weil sie einem Wiener Drogenermittler ein Paket mit einer toten Taube geschickt hatte, ist eine Frau am Dienstag am Straflandesgericht zu fünf Monaten Haft wegen gefährlicher Drohung verurteilt worden. Die 54-Jährige kannte den Polizisten, der einst in ihrem Drogenverfahren ermittelt hatte. Die freischaffende Autorin wurde erst im Oktober aus der Haft entlassen und musste wieder bei Null beginnen. Aus Ärger darüber schickte sie dem Beamten das geköpfte und gehäutete Tier.

"Es geht nicht um Rache. Es geht um die Wahrheit", sagte die 54-Jährige. Die Frau hatte die tote Taube am 18. Dezember 2025 im Augarten gefunden, als sie wie des Öfteren Vögel füttern ging. Da kam ihr die Idee, den Kadaver an den Ermittler zu schicken. Fein säuberlich packte sie das Tier in einen Karton, hüllte ihn noch in weihnachtliches Papier mit Eisbären und Tannen und fügte noch eine Karte mit küssenden Pinguinen hinzu. Dann ging sie zur Post und schickte das Ganze an die Dienststelle des Polizisten.

54-Jährige von Überwachungskameras gefilmt

Am 23. Dezember 2025 kam das Paket an. Der Beamte, an den die Sendung adressiert war, war gerade nicht im Dienst. Ein Kollege rief ihn aber an und gab ihm Bescheid. Noch am Telefon wies der Polizist seinen Kollegen an, das Paket zu öffnen, und dieser fand dann die tote Taube. Wer die Sendung verschickt hat, wurde durch Aufnahmen der Überwachungskameras in der Post rasch ermittelt. Noch am selben Tag nahm die Sondereinheit WEGA die Frau fest.

Auf die Frage der Richterin nach dem Warum, meinte sie: "Es war so eine kognitive Dissonanz. Wir sind ja in einem Rechtsstaat." Sie habe sich über die handelnden Personen in ihrem Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Suchtmittelgesetz geärgert - den Polizisten, den Anzeigenschreiber, die Psychologin und den Anwalt. Nach ihrer Entlassung habe sie sich mit "einer Lawine von Problemen" konfrontiert gesehen. Sie habe ihre Miete nicht zahlen können, auch Strom- und Gasrechnungen waren offen. "Es war ja alles weg." Aber: "Es ging nicht um Rache, überhaupt nicht."

Antrag auf Fußfessel

"Wie soll es weitergehen? Wenn ich nicht in Ihrem Sinne entscheide, muss ich dann auch Angst haben", fragte die Richterin. "Ich habe damals schon gedacht, was geht mit mir ab. Ich werde keine weiteren Handlungen setzen", versicherte die Angeklagte. "Ich möchte eigentlich wegziehen von Wien."

Die Richterin sah den Tatbestand der gefährlichen Drohung erfüllt. "Es ist Ihnen darum gegangen, dass er Angst hat." Gerade als Ermittler im Suchtgiftmilieu bedeutet das Verschicken eines toten Tieres etwas. Es sei eine "ganz arme Version des Paten gewesen", so die Richterin. "Aber es ist furchteinflößend."

Da die Frau ohne Anwalt erschien, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. "Soll ich schon meine Koffer packen", meinte die 54-Jährige im Hinblick darauf, dass sie zu einer unbedingten Haftstrafe verurteilt worden ist. Die Vorsitzende riet ihr, gleich einen Antrag auf Fußfessel zu stellen, um weiter einen geregelten Tagesablauf zu haben. Sie muss auch weiter Bewährungshilfe in Anspruch nehmen. "Das würde ich Ihnen sehr ans Herz legen", sagte die Richterin. Vom Widerruf einer offenen Bewährungsstrafe wurde abgesehen.

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