Tragischer Irrtum

Verwechslung bei Jagd – Hund statt Fuchs erschossen

16.01.2026

Der Jäger selbst informierte die Polizei und setzte diese über den irrtümlichen Schuss in Kenntnis.

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© Getty Images (Symbolbild)
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Steiermark. Bei einer Fuchsjagd in St. Marein im Mürztal (Bezirk Bruck-Mürzzuschlag) kam es am vergangenen Dienstagabend zu einem tragischen Irrtum. Ein 48-jähriger Jäger begab sich in den Abendstunden auf einen Hochstand, um die seiner Ansicht nach stark angewachsene und teilweise von Räude betroffene Fuchspopulation zu bejagen. In dem verschneiten Wiesengelände waren zuvor mit Wissen der Anrainer Fuchsköder ausgelegt worden.

Gegen 19:45 Uhr erkannte der Jäger bei Dunkelheit ein Tier in rund 20 bis 30 Metern Entfernung und gab einen Schuss mit seinem Schrotgewehr ab. Wie sich danach herausstellte, handelte es sich nicht um einen Fuchs, sondern um einen vierjährigen Husky-Australian-Shepherd-Mischling. 

Der Hund war kurz zuvor im wenige hundert Meter entfernten Hof nach einem Spaziergang alleine gelassen worden, berichtet die LPD Steiermark in einer Aussendung. Dabei dürfte der Hund das nicht umzäunte Grundstück in Richtung der Wiese verlassen haben, wo ihn der Jäger irrtümlich erlegte.

Der Jäger verständigte selbst die Polizei. Ein Alkotest verlief negativ. Der Vorfall wird der Staatsanwaltschaft sowie der Bezirkshauptmannschaft nun in Form einer Sachverhaltsdarstellung angezeigt.

Die zuständige Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP) zum Vorfall: „Wer eine Waffe in die Hand nimmt, übernimmt eine große Verantwortung. Dazu gehört, eindeutig zu identifizieren, welches Ziel man vor sich hat, und im Zweifel niemals einen Schuss abzugeben. Genau dafür gibt es jagdliche Grundregeln, Ausbildung und Erfahrung. Wer sich nicht an Regeln hält, muss mit den entsprechenden Konsequenzen rechnen. Vorfälle wie dieser machen betroffen und lösen nicht nur bei Haustierbesitzerinnen und Haustierbesitzern zu Recht großes Unverständnis aus. Es kann und darf nicht passieren, dass willkürlich auf freilaufende Hunde geschossen wird. Die genauen Umstände sind daher sorgfältigst aufzuklären und entsprechend zu ahnden. Die Jagd und unsere Jägerinnen und Jäger dürfen dadurch nicht pauschal infrage gestellt werden. Mit der umfassenden Modernisierung des Oö. Jagdgesetzes 2024 wurden klare rechtliche Grenzen gezogen und auf gezielte Schulungen für verantwortungsvolles, weidgerechtes Handeln gesetzt. Gesetze können Rahmen setzen und Verstöße sanktioniert werden – doch sie ersetzen weder Gewissen noch Verantwortungsbewusstsein.“