Mit Fußfessel:

Wirbel um Kartnig in der Oper

21.10.2014

Häftling Kartnig ging mit Fußfessel in die Oper – die Justiz fragte nicht genau nach.

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© TZOe Christian Bruna
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Ermahnung, Verweis und im Wiederholungsfall Verlust der Fußfessel und Gefängnis: Die Justiz griff nach dem umstrittenen Opern-Besuch von Ex-Sturm-Graz-Präsident Hannes Kartnig im Rahmen der Gesetze durch. Wie berichtet, hat der 63-Jährige während eines Ausgangs die Premiere der Oper Tosca besucht – was nicht erlaubt war. Vollzugsdirektor Peter Prechtl zu ÖSTERREICH: „Wir haben ihn vor Beginn des elektronischen Hausarrests darauf hingewiesen, dass er keine öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen besuchen darf.“

Kartnig: "Werde künftig Anweisungen befolgen"
Kartnig trickste die Justiz – bewusst oder unbewusst – aus. Er suchte um Ausgang wegen „Pflege familiärer Verhältnisse“ an, womit Familienfeiern gemeint sind. Stattdessen ging er während des genehmigten 12-Stunden-Ausgangs mit Gattin und Freunden in die Oper – mit GPS-Fußfessel am Körper. Der verurteilte Kartnig, offiziell Häftling der Justizanstalt Graz-Jakomini, ist sich keiner Schuld bewusst: „Ich habe rechtlich gegen nichts verstoßen. Ich werde mich aber in Zukunft an alle Anweisungen halten.“

Der Fall hat aber weitreichende Folgen: Vollzugsdirektor Prechl kündigt gegenüber ÖSTERREICH an, dass Kartnigs künftige Anträge über Ausgänge und auch die anderer Häftlinge viel genauer geprüft werden. „Wir werden jetzt einfach viel mehr nachfragen.“

J. Prüller

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