Im August

Mit Kampfjets: Land Vorarlberg steht Flugshow am Flugplatz Altenrhein nicht im Weg

19.02.2026

Schweiz möchte 100-Jahre-Jubiläum mit Flugshow feiern. 

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Vbg. Der grenznahe Flugplatz Altenrhein (St. Gallen), quasi Vorarlbergs Heimatflughafen, will im August sein 100-jähriges Jubiläum mit einer Flugshow feiern. Der geplante Überflug von Düsenfliegern sorgt aber seit geraumer Zeit für Unmut bei den betroffenen Vorarlberger Anrainergemeinden. Die Flugplatz-Nutzung wurde 1992 in einem Staatsvertrag geregelt, weshalb Österreich der Show zustimmen muss. Am Donnerstag gab die Landesregierung dazu nun eine positive Stellungnahme ab.

1926 begann mit dem Bau eines Flugfelds der Flugzeugwerft Dornier die Geschichte Altenrheins als Luftfahrtstandort. Schon seit den 1950er-Jahren gibt es Beschwerden aus der Schweiz und Österreich über Fluglärm. Seither sind Ausbaupläne, die Nähe zu einem Naturschutzgebiet, die Anzahl der Flugbewegungen, die Benützung des Luftraums, Lärm-Obergrenzen und Betriebszeiten-Beschränkungen immer wieder in Diskussion und Gegenstand von Regelungen. So muss auch das 100-Jahr-Jubiläum, das von 28. bis 30. August mit einer Flugshow gefeiert werden soll, mit Österreich abgestimmt werden. Geplant sein soll etwa ein Besuch der Patrouille Suisse, der Kunstflugstaffel der eidgenössischen Luftwaffe. Die Rheindelta-Gemeinden artikulierten Widerstand, seit vergangenen Herbst laufen dazu Verhandlungen.

In den "Vorarlberger Nachrichten" bemängelten die Organisatoren bereits die zähen Gespräche, nun hat die Vorarlberger Landesregierung unter Auflagen ihr Okay gegeben. Es habe umfassende Abstimmungen der zuständigen Stellen unter Einbindung der betroffenen Gemeinden gegeben. Dabei seien Anpassungen am Programm vorgenommen worden: Düsenflugzeuge dürfen zwei Mal für jeweils eine halbe Stunde zum Einsatz kommen, zudem ist der Überflug von Siedlungsgebieten "möglichst zu vermeiden". Diese Vorgabe solle ausdrücklich in die Vereinbarung zwischen dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation und dem österreichischen Verkehrsministerium aufgenommen werden, so das Land. Wesentliche Anliegen der Gemeinden seien berücksichtigt, daher habe man "keine Einwände gegen die Unterfertigung der entsprechenden Verwaltungsvereinbarung" durch das Verkehrsministerium.

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