Unter Auflagen

Gericht gibt grünes Licht für Ausbau der Verbindungsbahn

22.01.2026

Der Ausbau der Verbindungsbahn hat grünes Licht bekommen. Nach intensiver Prüfung wies das Bundesverwaltungsgericht alle Beschwerden ab. 

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© ÖBB/Feuchtenhofer
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Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat dem Ausbau der Verbindungsbahn in Wien zugestimmt. Die jahrelange Verzögerung endet mit einem Urteil, welches das umstrittene Projekt unter Auflagen zulässt. Damit bleibt die ursprüngliche Genehmigung durch die Behörden aufrecht.

Neue Verbindung zwischen Hütteldorf und Meidling

Die bestehende Strecke zwischen Hütteldorf und Meidling soll ausgebaut und leistungsfähiger gemacht werden. Sie gilt als zentrale Verbindung im Westen der Stadt. Im Zentrum des Verfahrens standen die geplante Hochlage auf einem Streckenabschnitt, die Anzahl der neu zu pflanzenden Bäume sowie Fragen zum Güterverkehr. Die Wiener Landesregierung und das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hatten jeweils eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt und 2022 das Vorhaben genehmigt.

Dagegen wurden mehrere Beschwerden an das BVwG erhoben, unter anderem von einer Umweltorganisation, drei Bürgerinitiativen, einem Verein, einem Unternehmen und mehreren Privatpersonen. Davon wurden zwei Beschwerden im Verlauf des Verfahrens bereits aus formellen Gründen zurückgewiesen  

Gericht prüfte elf Fachbereiche

Das Gericht ließ sämtliche Kritikpunkte detailliert prüfen. "Insgesamt wurden zu elf verschiedenen Fachbereichen gerichtliche Sachverständigengutachten eingeholt", so das BVwG laut Aussendung. Dabei ging es nicht nur um Verkehrsthemen, sondern auch um die Auswirkungen auf Umwelt und Lebensqualität. Auch rechtliche Grundlagen, naturschutzfachliche Alternativen und die Einstufung als Hochleistungsstrecke kamen auf den Prüfstand.

Maßnahmen angepasst, Projekt bleibt genehmigt

Während des Verfahrens erteilte das Gericht mehrere Verbesserungsaufträge. Die ÖBB reagierten mit konkreten Anpassungen und zusätzlichen Maßnahmen, etwa zum Schutz von Gesundheit, Biodiversität, Boden, Klima und Landschaft. Das Gericht erkannte die Nachbesserungen als ausreichend an. "Im Ergebnis wurden die behördlichen Genehmigungen damit bestätigt und die Beschwerden abgewiesen", heißt es vom BVwG.

Revision beim Verwaltungsgerichtshof möglich

Das letzte Wort ist damit aber noch nicht gesprochen. Weil zentrale Rechtsfragen betroffen sind - etwa zur Querung durch Fußgängerinnen und Radfahrer - ist eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof zulässig. Für das Projekt bedeutet das: Baurecht mit Vorbehalt, aber grünes Licht im ersten Schritt. 

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