Fall vor Gericht

Klient stach Kanzlei-Mitarbeiterin nieder: Nicht schuldfähig!

15.05.2025

Das Opfer wurde bei dem Angriff von Bernd G. schwer verletzt. 

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© LPD
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Ein brutaler Angriff auf eine Mitarbeiterin einer Wiener Anwaltskanzlei im 3. Bezirk sorgte Anfang Februar für Entsetzen. Bernd G. (53), Klient der Kanzlei, ging unvermittelt auf die Angestellte los, verfolgte sie  ins Stiegenhaus und stach mehrmals auf die 56-Jährige ein. Die Frau musste schwer verletzt ins Spital gebracht.

"Wir sind natürlich sehr geschockt. Der Mann war vorher völlig unauffällig", sagte der Kanzlei-Inhaber nach der Attacke zu oe24. Bei dem Angriff sei es um 200 Euro gegangen, die alteingesessene Kanzlei fungierte für Bernd G. als Erwachsenenvertretung (oe24 berichtete). 

Ein von der Staatsanwaltschaft Wien eingeholtes Gutachten kam nun zu dem Ergebnis, dass der 53-Jährige nicht zurechnungsfähig und damit nicht schuldfähig war. Der Expertise zufolge handelte der 53-Jährige unter dem Einfluss einer ausgeprägten paranoiden Schizophrenie.

Aufgrund des festgestellten Schuldausschließungsgrundes konnte Bernd G. nicht wegen versuchten Mordes angeklagt werden. Stattdessen hat die Staatsanwaltschaft nach § 21 Absatz 1 StGB die - zeitlich unbefristete - Unterbringung des Mannes in einem forensisch-therapeutischen Zentrum beantragt. Aufgrund seiner für die Tat maßgeblichen schwerwiegenden und nachhaltigen psychischen Störung befürchtet die Anklagebehörde, dass in absehbarer Zukunft weitere mit Strafe bedrohte Handlungen mit schweren Folgen zu erwarten sind, falls der 53-Jährige nicht im Maßnahmenvollzug untergebracht und therapeutisch behandelt wird.

Gerichtsverhandlung am 10. Juli

Wie die Sprecherin des Landesgerichts, Christina Salzborn, bestätigte, wird am 10. Juli im Grauen Haus über den Unterbringungsantrag verhandelt. Dass die niedergestochene 56-Jährige die Messerattacke überlebte, grenzt beinahe an ein Wunder. Der Mann fügte ihr eine Stichwunde im Gesicht, zehn Stichwunden im Brust- und Bauchbereich und fünf weitere an Armen und Beinen zu.

Der 53-Jährige war seit August 2024 im Rahmen einer Erwachsenenvertretung Klient der Kanzlei. Am 3. Februar hätte er Bargeld ausgezahlt bekommen sollen. Ursprünglich war versucht worden, ein sogenanntes Alltagskonto für den psychisch auffälligen Mann einzurichten, um ihm mehr Autonomie zu ermöglichen. Das funktionierte allerdings nicht, weil er nur die Kopie eines abgelaufenen Reisepasses vorzeigen konnte. Als Ersatzlösung kam es zu wöchentlichen Barauszahlungen.

Beim Termin am 3. Februar kam es jedoch zu Unstimmigkeiten. Der 53-Jährige wollte 400 Euro, ihm wurde jedoch nur die Hälfte des Betrags zugebilligt. Darauf entfernte sich der 53-Jährige, kehrte jedoch am Nachmittag vermummt zurück und stach im Stiegenhaus auf die 56-Jährige ein, nachdem er die Frau mit einem Faustschlag zu Boden befördert hatte. Dann lief er davon. Er konnte noch am selben Abend festgenommen werden. 

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