Sicherheit
Ab August: Nächste Waffenverbotszone in Wien kommt
30.07.2025Mit Wirksamkeit ab 1. August treten im Bereich des Yppenplatzes im 16. Wiener Gemeindebezirk zwei neue Verordnungen der Landespolizeidirektion Wien in Kraft: eine Waffenverbotszone und eine Schutzzone.
Wien erhält mit 1. August eine neue Waffenverbots- und Schutzzone. Damit wird der Yppenplatz im 16. Bezirk nach dem Praterstern und dem Reumannplatz (inklusive Keplerplatz) zur dritten Verbotszone mit Fokus auf Gewaltprävention.
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"Die gute Zusammenarbeit der Stadt Wien mit der Wiener Polizei ist auch mitverantwortlich dafür, dass Wien eine der sichersten Millionenmetropolen weltweit ist. Jedoch müssen dort, wo es notwendig ist, auch strengere Regelungen getroffen werden", erklärt Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ), "denn in Wien gibt es keine Toleranz für Gewalt."
Die Einhaltung der Wiener Hausordnung sei laut Stadtchef ein zentraler Bestandteil für ein harmonisches Zusammenleben. Ludwig plädierte in diesem Zusammenhang einmal mehr dafür, ein bundesweites Waffenverbot einzuführen.
Waffenverbotszone und Schutzzone
Laut Presseaussendung der Landespolizeidirektion Wien sei das Ziel der beiden neuen Maßnahmen (Waffenverbotszone und Schutzzone), durch gezielte sicherheitspolizeiliche Prävention das Sicherheitsgefühl und den Schutz der Bevölkerung – insbesondere Minderjähriger – im betroffenen Bereich nachhaltig zu erhöhen.
Die Waffenverbotszone untersagt das Betreten des definierten Bereichs mit Waffen sowie gefährlichen Gegenständen, die zur Gewaltausübung gegen Menschen oder Sachen geeignet sind – es sei denn, es liegt ein nachvollziehbarer und gesetzeskonformer Grund (z. B. beruflich bedingt) vor. Ausgenommen sind Personen mit waffenrechtlicher Bewilligung sowie das Mitführen von Reizgassprays zur Selbstverteidigung. Die Zone gilt täglich von 00:00 bis 24:00 Uhr bis einschließlich 01.11.2025.
Gleichzeitig wird der Bereich der Kinderspiel- und Parkanlage Yppenplatz samt angrenzendem Umkreis von 150 m zur Schutzzone erklärt. Diese Maßnahme dient dem Schutz Minderjähriger vor bestimmten strafbaren Handlungen. Personen, bei denen aufgrund konkreter Anhaltspunkte die Gefahr entsprechender Delikte besteht, können durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes aus der Zone weggewiesen werden. Auch diese Verordnung gilt täglich von 00:00 bis 24:00 Uhr und tritt mit 01.02.2026 außer Kraft – sofern sie nicht vorzeitig aufgehoben wird.