Gesetzes-Lücke

Teichtmeister könnte jetzt sogar mit Kindern arbeiten

06.09.2023

Nach dem von vielen als viel zu milde empfundenen Urteil wird jetzt der nächste Justiz-Skandal bekannt: Demnach könnte Teichtmeister, der einen neuen Job sucht, jetzt sogar mit Kindern arbeiten.

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© APA/BARBARA GINDL
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Wien. Rudolf Mayer, der Verteidiger von Ex-Burgschauspieler Florian Teichtmeister, hat auf oe24.TV gesagt, wie es mit dem tief gefallenen ehemaligen Bühnenstar weitergehen wird. Im Fokus stehen eine Therapie gegen die Kinderpornosucht sowie die Suche nach einem neuen Job. Theroretisch könnte der (nur bedingt) Verurteilte jetzt sogar mit Kindern arbeiten, weil er zum Tatzeitpunkt keine Tätigkeit in Erziehung oder Beaufsichtigung Minderjähriger ausgeübt hat. Eine weitere Gesetzeslücke, die es schnell zu schließen gilt!

Nach dem Urteil war Mayers Mandant "erleichtert, denn das gibt ihm eine Chance für sein Leben". Er sagt weiter: "Das ist auch für die Opfer gut, sonst käme Teichtmeister ungeheilt aus dem Gefängnis." Der Ex-Burgschauspieler und Ex-TV-Kommissar wird sich jetzt einer ambulanten Behandlung gegen die Kinderpornosucht unterziehen – so lange, „bis die Maßnahmen erfolgreich sind“. Bei einem Verstoß gegen die strengen Auflagen in den nächsten fünf Jahren komme er "er sofort in die geschlossene Anstalt – und das auf unbestimmte Zeit", gibt Mayer zu bedenken.

Im Prozess hat Teichtmeister angekündigt, dass er nicht mehr auf Bühne oder zum Film  zurückkehren wird. Mayer: "Er ist studierter Kulturmanager, in dem Bereich wird er Arbeit suchen, wo kein Kontakt zu jungen Schauspielern besteht. Oder jedwede andere Arbeit, er hat wörtlich gesagt, er will dem Staat nicht zur Last fallen."

Teichtmeister-Urteil rechtskräftig

Die Staatsanwaltschaft Wien akzeptiert in der Causa Teichtmeister das erstinstanzliche Urteil, das das Landesgericht für Strafsachen am Dienstag über Ex-Burgschauspieler Florian Teichtmeister verhängt hat. "Wir werden keine Rechtsmittel anmelden", teilte Behördensprecherin Nina Bussek am Mittwoch auf APA-Anfrage mit. Damit bleibt es bei zwei Jahren bedingt für das Beschaffen von rund 76.000 Dateien mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen.

Zudem muss der 43-Jährige dem damit rechtskräftigen Urteil zufolge strenge gerichtliche Weisungen einhalten, im Gegenzug wurde die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum unter Setzung einer fünfjährigen Probezeit bedingt nachgesehen. Der Gericht verpflichtete Teichtmeister, eine 2021 begonnene Psychotherapie fortzusetzen und weiter eine engmaschige psychiatrische Behandlung gegen seine Pädophilie sowie das Sammeln von verbotenem Material im Internet zu absolvieren. Teichtmeister hatte sich von 2008 bis 2021 Bilder von missbrauchten Kindern und Jugendlichen verschafft und einen erheblichen Teil der Dateien - nämlich rund 35.000 - verändert, indem er Collagen oder Diashows erstellte oder das Material mit Textanmerkungen versah. Zudem muss Teichtmeister alle zwei Monate dem Gericht unaufgefordert nachweisen, dass er weiterhin keinen Alkohol und keine Drogen konsumiert.

Das Gericht war mit diesen Weisungen Empfehlungen des psychiatrischen Sachverständigen Peter Hofmann gefolgt, der sich für diese Maßnahmen ausgesprochen hatte. Unter dieser Prämisse könne die an sich gebotene Unterbringung Teichtmeisters in einem forensisch-therapeutischen Zentrum gemäß § 21 Absatz 2 StGB ungeachtet seiner Persönlichkeitsstruktur - das Gutachten ging von einer schwerwiegenden und nachhaltigen psychischen Störung aus - bedingt nachgesehen worden, argumentierte Hofmann.

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