Mildes Urteil

Dann muss Teichtmeister doch noch in die Anstalt

06.09.2023

Fünf Jahre lang muss Teichtmeister nun mehrere Auf lagen erfüllen, sonst kommt er in den Maßnahmenvollzug 

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© APA/ROLAND SCHLAGER
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Per Weisung wurden die Fortsetzung einer Psychotherapie (wöchentlich) und eine engmaschige fachpsychiatrische Behandlung angeordnet -um Teichtmeisters Pädophilie sowie seine Internet-Nutzung in den Griff zu bekommen. Wöchentlich muss er auch dem Gericht unaufgefordert nachweisen, dass er keinen Alkohol und keine Drogen konsumiert. Weiters wurde Bewährungshilfe angeordnet. Er darf auf Urlaub fahren, allerdings nur in Rücksprache.

Richter: Soziale Ächtung milderte Urteil

Begründung. Das Urteil, über das viele den Kopf schütteln, begründete der Richter Stefan Apostol wie folgt: "Es besteht kein Zweifel an den Taten. Die wesentliche Frage war jedoch die der Bestrafung. Zwei Jahre bedingte Haft sind eine angemessene Strafe für den langen Tatzeitraum und die Vielzahl der Delikte." Mildernd war, dass Teichtmeister sich geständig gezeigt hatte. "Sie haben kooperiert und wollten erwischt werden."

Ruiniert. Aber auch den Galgen, der vor dem Gericht aufgestellt wurde, erwähnte der Richter. "Sie mussten hier einen Prozess über sich ergehen lassen, der seinesgleichen sucht. Sie sind als ruinierter Mann hier erschienen. Die soziale Ächtung und mediale Vorverurteilung werte ich ebenso mildernd wie Ihre Krankheit."  

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