Urteil gefallen

Teichtmeister darf trotz Bewährungsstrafe auf Urlaub fahren

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Es war der Prozess des Jahres. Ex-Burgschauspieler Florian Teichtmeister wurde zu einem Medienspektakel. Nun stellt sich die Frage der Folgen für Florian Teichtmeister.

Fast 6 Stunden dauerte der Prozess gegen Florian Teichtmeister in Wien. Der Schauspieler war nach langem Warten, ein erster Prozesstermin wurde bereits verschoben, vor den Richter getreten. Im Laufe des Prozesses kamen die abscheulichen Texte, Bilder und Collagen, die Teichtmeister angefertigt hatte, zum Vorschein.

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Das Urteil: 2 Jahre bedingt. Mit der Entscheidung des Gerichts steht fest, dass Teichtmeister nicht ins Gefängnis muss, und ihm bleibt auch die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum erspart. Per Weisung wurden vom Gericht aber die Fortsetzung einer Psychotherapie und eine engmaschige fachpsychiatrische Behandlung angeordnet, mit deren Hilfe Teichtmeister seine Pädophilie sowie seine Internet-Nutzung in den Griff bekommen soll. Zudem muss er alle zwei Monate dem Gericht unaufgefordert nachweisen, dass er keinen Alkohol und keine Drogen konsumiert. Weiters wurde Bewährungshilfe angeordnet. Der Senat folgte damit den Ausführungen des psychiatrischen Sachverständigen Peter Hofmann, der sich für diese Maßnahmen ausgesprochen hatte.

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Als mildernd für Teichtmeister führte Apostol unter anderem seinen ordentlichen Lebenswandel, das vollumfangreiche Geständnis sowie die Begleitumstände des Verfahrens an. "Sie haben einen Prozess über sich ergehen lassen müssen, der seinesgleichen sucht", sagte Apostol. Die soziale Ächtung sei hier stark ins Kalkül zu ziehen und wirke sich mildernd aus, hieß es. Nachsatz: "Niemand sucht sich aus, ob er pädophil ist." Gerade im nicht öffentlichen Teil des Verfahrens habe das Gericht hinreichend Gründe für die aus psychiatrischer Sicht problematische Entwicklung des Schauspielers erfahren.

Besonders spannend: Wie Anwältin Astrid Wagner im Gespräch mit OE24 sagte, dürfe Florian Teichtmeister in den kommenden Jahren, in denen seine bedingte Haftstrafe gilt, ins Ausland reisen. Laut Gesetz darf Teichtmeister auf Urlaub fahren, dies muss mit seinem Bewährungshelfer abgesprochen sein, weil er keine unabgesprochen Termine verpassen darf. Ob Teichtmeister dies überhaupt vorhat, ist unklar. Bei FELLNER LIVE! sprach Teichtmeister-Anwalt Rudolf Mayer davon, dass sein Klient sehr wohl ins Ausland auf Urlaub fahren dürfe. Kurz darauf brach er das Interview ab.

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