Bilanz
15 Jahre Fußfessel: So viel spart sich der Staat dadurch
20.05.2026Seit 15 Jahren gibt es in Österreich die Möglichkeit, Haftstrafen im elektronisch überwachten Hausarrest (eüH) zu verbringen.
Seit der Einführung am 1. September 2010 bis zum 1. September 2025 trugen 11.119 Personen eine Fußfessel. Rund zehn bis 15 Prozent davon waren Frauen. Die Rückfallquote ist im Gegensatz zum normalen Strafvollzug geringer. Für David Klingbacher aus dem Justizministerium ist das ein "Erfolgsmodell für Reintegration und Resozialisierung von Straftätern".
Mit Stand 1. Mai befanden sich 381 Menschen im Hausarrest. Neben der Entlastung der Haftanstalten bringt der Hausarrest auch mehr Effizienz. "Ein Tag in der Haftanstalt kostet (pro Häftling, Anm.) um den Dreh 183 Euro. Im elektronisch überwachten Hausarrest sind die Kosten bei ungefähr 40 Euro pro Tag", sagte Klingbacher, Leiter der Abteilung "Vollzug und Betreuung".
Fußfessel nur unter bestimmten Voraussetzungen
Voraussetzung dafür ist, dass die zu verbüßende oder noch zu verbüßende Strafzeit nicht 24 bzw. bei schweren Gewalt- und Sexualdelikten sowie terroristischen Strafsachen zwölf Monate übersteigt, der Häftling eine Wohnmöglichkeit hat, eine Beschäftigung hat, über ein Einkommen verfügt, mit dem der Lebensunterhalt bestritten werden kann, einen Kranken- und Unfallversicherungsschutz hat, die gemeinsam im Haushalt lebenden Personen damit einverstanden sind und dass der eüH nicht missbräuchlich verwendet wird. Die Entscheidung darüber trifft die jeweilige Leitung der Justizanstalt.
Die Vorbereitung und Begleitung der Häftlinge erfolgt durch den Verein Neustart. "Sie müssen sich vorstellen, wenn Sie eine Haft antreten müssen, dann verlieren Sie Ihre Freiheit. Aber dort am Tor geben Sie auch Ihren Arbeitsplatz, Ihre Wohnung und Ihre sozialen Kontakte ab", sagte Dina Nachbaur, Geschäftsführerin vom Verein Neustart. "Der elektronisch überwachte Hausarrest schafft es aber, dass Freiheit entzogen wird, aber dass diese Rahmenbedingungen bestehen bleiben können."
Aufsichtsprofil gestaltet den Tag des Häftlings
Auch wenn der elektronisch überwachte Hausarrest in den eigenen vier Wänden nicht mit der klassischen Haft in der Justizanstalt vergleichbar sei, empfänden die Betroffenen ihn sehr wohl als Freiheitsstrafe. Besonders belastend sei der Vergleich mit dem Umfeld, das sich frei bewegen könne, während man selbst zu Hause bleiben müsse. Dazu wird ein Aufsichtsprofil erstellt, um die Tagesstruktur des Häftlings zu organisieren. Wegzeiten zum Arbeitsplatz, Arbeitszeiten, Aufenthalte im Freien oder Zeiten für Einkäufe werden genau festgehalten. Abweichungen seien nicht zulässig und werden als Verstoß gegen die Auflagen gesehen. Es sei für die Klientinnen und Klienten von Neustart nicht immer leicht, weil es sich so anfühle, als wären "die Gefängnismauern im eigenen Kopf", sagte Nachbaur.
Davon berichtete auch ein Betroffener, der für die Verbüßung seiner Haftstrafe eine Fußfessel erhielt. Es sei "ein großer Einschnitt" gewesen, "jeder Schritt wurde überwacht". Sogar für das Rausbringen des Mülls musste er auf ein Zeitfenster warten, in dem er die Wohnung verlassen konnte. Da er im Sportbereich tätig ist und keiner von der Fußfessel erfahren sollte, trug er auch bei heißen Temperaturen eine lange Hose. Einmal geriet er bei der Fahrt von der Arbeit nach Hause auf der Autobahn in ein Schneetreiben, Verkehrschaos war die Folge. "Da musste ich in der Überwachungszentrale Bescheid geben. Aber da sitzen ja auch Leute drinnen, die einem nichts Böses wollen." Längere Aufenthalte im Freien müssen acht Tage vor dem Zeitpunkt beantragt werden. "Ist dann das Wetter schlecht, kann man es nicht mehr verschieben", sagte der ehemalige Häftling. "Es ist definitiv ein sehr starker Einschnitt."
Jede Abweichung muss kommuniziert werden
Über sämtliche Abweichungen - längere Arbeitszeit oder ein akut notwendiger Arztbesuch - muss der Häftling Bescheid geben. Darüber hinaus führt die Justizanstalt stichprobenweise Überprüfungen durch. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen die Auflagen wird der eüH widerrufen. Das ist in sieben bis zehn Prozent der Fälle notwendig, sagte Karl Peinhart, Leiter der Kompetenzstelle Elektronische Überwachung. "Wir haben in diesen 15 Jahren sehr viel erlebt, sehr viel lernen dürfen, lernen müssen, sehr viel technische Weiterentwicklung und strategische Entwicklung mitgemacht", so Peinhart, der für die praktische Umsetzung zuständig ist.
Ab 2011 bzw. 2012 wurde auch die Alkoholkontrolle eingeführt für Häftlinge, die diese Auflage haben. Mittels GPS können nun sehr genau Gebots- und Verbotszonen erstellt werden. Wenn sich also ein Strafgefangener nicht daran hält, wird in der Überwachungszentrale Alarm ausgelöst. Dass die Fußfessel noch so groß ist, dass sie ohne lange Hose zu sehen ist, liegt an dem Akku, der den ganzen Tag halten muss, betonte Peinhart. Aufgeladen wird die Fußfessel täglich über Powerbanks, die direkt an die Fußfessel gesteckt werden.