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Asyl-Quartiere mittels Verfassungsgesetz

30.07.2015

Regierung plant Verfassungsgesetz um Quartiere für Flüchtlinge zu schaffen.

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Die Regierung plant eine Verfassungsänderung, damit der Bund künftig selbst Asylquartiere errichten kann, wenn die Länder säumig bleiben. Zudem soll eine Unterbringungsquote von ein bis zwei Prozent pro Einwohner auf die Gemeinden heruntergebrochen werden. Das kündigten Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) am Freitag an.

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"Task Force"  und Entlastung
Das geplante Gesetz ist Teil eines am Freitag präsentierten fünf Punkte umfassenden Programms, das auch noch die Erhöhung des Tagsatzes für unbegleitete Minderjährige und eine Regierungs-"Task Force" für das Asylthema vorsieht, weiters eine "Entlastung" des Lagers in Traiskirchen und das Anstreben einer "gemeinsamen europäischen Lösung".

Faymann und Mitterlehner betonten, dass die verfassungsrechtliche Ermächtigung zu einer "Ersatzvornahme" des Bundes, so der Terminus, ausschließlich Liegenschaften betreffen werde, die im Einflussbereich des Bundes stehen. Eingriffe in Privatrechte seien keinesfalls geplant. In Kraft treten soll das Gesetz so bald wie möglich, die beiden stellen auch eine Sondersitzung des Nationalrats in den Raum. Es braucht allerdings die Stimmen von FPÖ oder Grünen für die nötige Zweidrittelmehrheit.

Die Verfassungsänderung soll es dem Innenministerium ermöglichen, "Widmungen und baubehördliche Verfahren", für die derzeit Gemeinde oder Bundesland zuständig sind, selbst durchzuführen, um so Flüchtlingsquartiere zu schaffen, erläuterte Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ). Er räumte einen "schweren Eingriff" in die Verfassung ein, ortet aber in den Ländern eine "gewisse Grundbereitschaft".

"Absolute Neuerung"
Reinhold Mitterlehner (ÖVP) sprach von einer "absoluten Neuerung" und stellte eine Befristung dieser Maßnahme in den Raum, um den Ländern zu signalisieren, dass man nicht dauerhaft overrulen wolle. Außerdem solle die Bestimmung für Gemeinden "ab 2.000 Einwohner" gelten, hielt er fest: "Wir tragen das Problem nicht zu jedem Landbürgermeister." Und man werde die "Ersatzvornahme" ausschließlich dort zum Einsatz bringen, wo die Quote nicht erfüllt werde - niemand müsse sich fürchten, dass der Bund zusätzliche Quartiere installieren werde, wenn das Soll erbracht wurde, versichert die Regierungsspitze.

Außerdem werde die Bestimmung nur für Grundstücke oder Gebäude gelten, "über die der Bund verfügungsberechtigt ist", hieß es. Das sind naturgemäß Liegenschaften im Eigentum des Bundes, es können aber auch welche angemietet werden. Realistische Schätzungen, wie viele Plätze so geschaffen werden könne, traut sich die Regierung noch nicht zu. Mitterlehner, der auch Wirtschaftsminister ist, verwies aber auf allein 38 Objekte in seinem Bereich, die derzeit verhandelt oder geprüft würden.

Ein bis zwei Prozent
Die Unterbringungsquote von ein bis zwei Prozent der Bevölkerung soll pro Gemeinde gelten, wobei allerdings diese die Möglichkeit haben sollen, sich zusammenzuschließen bzw. Asylwerber untereinander aufzuteilen. Wenn nicht alle Gemeinden eines Bezirks ihr Soll erfüllen, wird geprüft, ob die Quote auf Bezirksebene erbracht wird. Ist dies nicht der Fall, kann die "Ersatzvornahme" eingesetzt werden. Die Länderquote gemäß 15a-Vereinbarung soll überdies weiter gelten.

All das soll möglich schnell umgesetzt werden. Am Gesetz werde bereits gearbeitet, es soll als Initiativantrag im Nationalrat eingebracht werden und entweder noch während der Sommerpause in einer Sondersitzung oder spätestens in der ersten Sitzung nach den Ferien beschlossen werden. Den 1. Oktober nannte Mitterlehner als möglichen Termin für ein Inkrafttreten, "wenn es keine Sondersitzung gibt". Allerdings braucht es eine Verfassungsmehrheit und damit zumindest die Stimmen von FPÖ oder Grünen.
 

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