Berufungssenat

Milderes Urteil für Uwe Scheuch?

29.11.2012

Der Ex-FPK-Chef wurde zu sieben Monaten Haft und Geldstrafe verurteilt.

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© APA, Uwe Scheuch bei der Pressekonferenz
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Der Berufungssenat des Oberlandesgerichts Graz, das am 19. Dezember in der "Part of the game"-Causa gegen Ex-FPK-Chef Uwe

entscheiden wird, hat angekündigt, dass theoretisch auch ein anderer Absatz des Geschenkannahme-Paragrafen mit einer geringeren Strafdrohung zur Anwendung kommen könnte. Das berichtete die "Kleine Zeitung" in ihrer Mittwoch-Ausgabe. Laut Gerichtssprecher Ulrich Leitner handelt es sich bei der Ankündigung aber lediglich um einen Akt der Fairness - um nicht in Konflikt mit dem Überraschungsverbot zu kommen.

Sieben Monate Haft und Geldstrafe
Scheuch wurde im Sommer 2012 wegen Geschenkannahme durch Amtsträger am Landesgericht Klagenfurt zu sieben Monaten bedingter Haft und 150.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Es kam der Absatz eins des Paragrafen 304 Strafgesetzbuch zum Einsatz, der Bestechlichkeit bezüglich einer Handlung oder Unterlassung im Zusammenhang mit seiner Amtsführung unter Strafe stellt. Darauf stehen aufgrund des 3.000 Euro überschreitenden Wert des Vorteils bis zu fünf Jahre Haft.

 Nun sagte der Senat, dass auch der Absatz zwei infrage kommt. Dieser erfordert keine Handlung oder Unterlassung mehr, hier geht es lediglich um einen Vorteil "im Hinblick auf die Amtsführung". Der Strafrahmen ist mit bis zu drei Jahren geringer. Auch hier gilt wegen des Wert des Vorteils ein erhöhter Strafrahmen, bei unter 3.000 Euro läge die Höchststrafe bei einem Jahr Haft.



"Die Ankündigung des Senats sagt nichts über die Wahrscheinlichkeit aus, dass der andere Absatz tatsächlich zur Anwendung kommt", sagte Leitner zur APA. Es sei ein Formalerfordernis, damit das Überraschungsverbot nicht verletzt wird. Dieses war der ersten erstinstanzlichen Verurteilung Scheuchs im Jahr 2011 zu 18 Monaten teilbedingter Haft in die Quere gekommen. Das OLG Graz hatte den Spruch aufgehoben.


 
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