Der Ex-FPK-Chef wurde zu sieben Monaten Haft und Geldstrafe verurteilt.
Der Berufungssenat des Oberlandesgerichts Graz, das am 19. Dezember in der "Part of the game"-Causa gegen Ex-FPK-Chef Uwe Scheuch entscheiden wird, hat angekündigt, dass theoretisch auch ein anderer Absatz des Geschenkannahme-Paragrafen mit einer geringeren Strafdrohung zur Anwendung kommen könnte. Das berichtete die "Kleine Zeitung" in ihrer Mittwoch-Ausgabe. Laut Gerichtssprecher Ulrich Leitner handelt es sich bei der Ankündigung aber lediglich um einen Akt der Fairness - um nicht in Konflikt mit dem Überraschungsverbot zu kommen.
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Uwe Scheuch wurde am 15. Juni 1969 in Villach geboren.
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Nach seiner Matura studierte er an der BOKU Wien und schloss 1996 sein Studium ab.
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Ab 2001 war er Landeshauptmann-Stellvertreter der Freiheitlichen in Kärnten.
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Diese Position hatte er bis 2008 inne.
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Seit der Wahl 2003 ist Scheuch Abgeordneter zum Nationalrat.
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2008 stieg er zum stellvertretenden Regierungschef und zum Landesparteichef des damaligen BZÖ auf.
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Seit Jänner 2010 ermittelte die Wiener Staatsanwaltschaft gegen Scheuch.
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Er stand im Verdacht, Staatsbürgerschaften als Gegenleistungen für Parteispenden geboten zu haben.
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Am 2. August 2011 wurde Scheuch nicht rechtskräftig zu 18 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
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Sechs Monate der Strafe sprach der Richter als unbedingt aus.
Sieben Monate Haft und Geldstrafe
Scheuch wurde im Sommer 2012 wegen Geschenkannahme durch Amtsträger am Landesgericht Klagenfurt zu sieben Monaten bedingter Haft und 150.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Es kam der Absatz eins des Paragrafen 304 Strafgesetzbuch zum Einsatz, der Bestechlichkeit bezüglich einer Handlung oder Unterlassung im Zusammenhang mit seiner Amtsführung unter Strafe stellt. Darauf stehen aufgrund des 3.000 Euro überschreitenden Wert des Vorteils bis zu fünf Jahre Haft.
Nun sagte der Senat, dass auch der Absatz zwei infrage kommt. Dieser erfordert keine Handlung oder Unterlassung mehr, hier geht es lediglich um einen Vorteil "im Hinblick auf die Amtsführung". Der Strafrahmen ist mit bis zu drei Jahren geringer. Auch hier gilt wegen des Wert des Vorteils ein erhöhter Strafrahmen, bei unter 3.000 Euro läge die Höchststrafe bei einem Jahr Haft.
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"Die Ankündigung des Senats sagt nichts über die Wahrscheinlichkeit aus, dass der andere Absatz tatsächlich zur Anwendung kommt", sagte Leitner zur APA. Es sei ein Formalerfordernis, damit das Überraschungsverbot nicht verletzt wird. Dieses war der ersten erstinstanzlichen Verurteilung Scheuchs im Jahr 2011 zu 18 Monaten teilbedingter Haft in die Quere gekommen. Das OLG Graz hatte den Spruch aufgehoben.
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An der dalmatinischen Küste im Falkensteiner Hotel "ladera" verbringt Scheuch seine Ferien.
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Kärnten calling? Kurzer Check am iPhone.
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Im Pool mit seiner Frau und seinen beiden Kindern.
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Die Senior-Suite für zwei Erwachsene und zwei Kinder mit 60 Quadratmetern Wohnraum und Meerblick kostet satte 400 Euro pro Nacht und Person, wenn man den Aufenthalt via Homepage bucht.
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Dazu gibt es zum Aufpreis von 4.500 Euro eine Luxusyacht für eine Woche.
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Scheuchs Lektüre: "Du hast alle Zeit der Welt" des buddhistischen Lehreres Lama Surya Das.
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Das zweite Buch ist von dem französischen Philosophen Luc Ferry. Ein Lebens-Guide von Plato bis Nietzsche.