Korruptionsaffäre

Brisanter Chat: Kurz legt entlastendes Material vor

28.10.2025

Seit vier Jahren ermittelt die WKStA in der Inseraten-Affäre. Jetzt sorgt eine entlastende Chat-Nachricht für Wirbel. 2021 verschickt vom späteren Kronzeugen Thomas Schmid an Sebastian Kurz. 

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Es ist still geworden um die im Oktober 2021 begonnene strafrechtliche Ermittlung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz und elf andere Beschuldigte. Jetzt hat der prominenteste Beschuldigte Kurz selbst neue Chats vorgelegt - entlastendes Material, das oe24 vorliegt.

Rüge an WKStA: Entlastendes nicht in Akt genommen

Kurz zeigt auf, dass die WKStA eine entlastende Signal-Chat-Nachricht des Ex-Finanzressort-Generalsekretärs Thomas Schmid bisher nicht zum Ermittlungsakt genommen hat. Dabei müsste die Behörde (Objektivitätsgrundsatz) belastende Beweise ebenso würdigen wie Entlastungsbeweise. 

© APA/MAX SLOVENCIK

Kronzeuge gibt Kurz nach ZIB-Interview mit Thür Recht

Und der mittlerweile als "Chat-Man" bekannte Ex-ÖBAG-Chef und Ex-Finanzgeneral Thomas Schmid ist nicht irgendjemand. Er stürzte die ÖVP mit abertausenden, irrwitzigen Chats in die Bredouille und fungiert mittlerweile als Kronzeuge der Anklage. Er belastet Sebastian Kurz schwer. Und wird als Kronzeuge von der WKStA als durchaus glaubwürdig eingestuft. 

Gerade dieser Kronzeuge gibt Kurz nach dessen ZIB-Interview mit ORF-Anchor Martin Thür Recht.

 
 

„Das war ein sehr guter Auftritt. Mit Darlegung wie es wirklich war!", schrieb Schmid am 06. Oktober 2021 nach dem ORF-Interview an Sebastian Kurz.

Diese bestärkende Botschaft sandte er an Kurz, der will den Chat jetzt auch veraktet wissen.

Kein Wunder, dass der Ex-Kanzler daran interessiert ist, diese Nachricht von Schmid auch im Ermittlungsakt vorzufinden. Daher hat er nun mittels einer Urkundenvorlage (diese liegt oe24 vor) beantragt, dass die WKStA "ihre Hausaufgaben" macht – und auch Entlastendes zum Ermittlungsakt nimmt. 

Wie verteidigt sich die WKStA?  

Und wie verteidigt sich die WKStA? „Für uns ist diese Nachricht von Schmid amtsbekannt“, erklärt WKStA-Sprecher Martin Ortner gegenüber der Presse. Man prüfe nun die Urkundenvorlage. Allerdings: „Diese eine Nachricht vermag den Tatverdacht nicht zu zerstreuen.“ 

In der Urkundenvorlage von Kurz Anwalt Werner Suppan findet sich diese Rüge an die WKStA: "Im Rahmen der in § 3 StPO normierten Objektivitätspflicht wären bereits die Ermittlungsbehörden verpflichtet sämtliche relevante Beweismittel aufzunehmen. Mangels entsprechender Beweiserhebungen durch die Ermittlungsbehörden ist die gegenständliche Urkundenvorlage notwendig." 

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