Kritik an Behörde

Bundesstaatsanwaltschaft: Konstruktion "sehr kritisch" und "nicht praxistauglich"

04.07.2025

Schon nächste Woche soll die Einrichtung einer Bundesstaatsanwaltschaft im Ministerrat beschlossen werden – doch die Kritik wächst. Die Leiterin der Generalprokuratur, Margit Wachberger, hält die geplante Dreierspitze für unpraktikabel.

 

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© generalprokuratur
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Die Regierung will noch vor der Sommerpause die Weichen für eine Bundesstaatsanwaltschaft als oberste Weisungsspitze in Strafverfahren stellen. Geplant ist ein gleichberechtigtes Dreiergremium, das für neun Jahre bestellt wird. Doch genau diese Konstruktion stößt auf massive Kritik.

Dreiergremium statt klarer Führung? 

Margit Wachberger, Leiterin der Generalprokuratur, übte im Ö1-Morgenjournal scharfe Kritik: "Die Entscheidung im Einzelfall soll von einem Dreipersonengremium getroffen werden – gleichzeitig sollen dieselben drei Personen die Behörde leiten. Das ist nicht praxistauglich."

"Justiz braucht klare Führung, nicht Kollektiventscheidungen"

Wachberger betont, dass alle Justizbehörden derzeit "monokratisch organisiert" sind – also mit einer klaren Leitungsperson. "Selbst die Europäische Staatsanwaltschaft hat eine Leiterin. Eine straffe Verwaltung braucht Verantwortlichkeit, nicht kollektive Führung."

Vorschlag der Generalprokuratur-Chefin für die neue Behörde

  • Eine Person sollte die Behörde leiten (für Organisation und Verwaltung zuständig).
  • Mehrere unabhängige Senate (wie bei Gerichten) sollten über Anklagen oder Einstellungen entscheiden.

Parlamentarische Kontrolle unklar

Auch andere Punkte im Entwurf bleiben vage:

  • Die Bestellung des Dreiergremiums soll durch eine Kommission des Justizministeriums erfolgen – unter Einbindung des Parlaments.
  • Eine parlamentarische Kontrolle laufender Ermittlungen ist nicht vorgesehen.
  • Eine Absetzung soll analog zur Ministeranklage möglich sein.

Die Regierung ringt noch um Details. SPÖ, ÖVP und NEOS verhandeln noch über den finalen Entwurf. Im Regierungsprogramm war ursprünglich eine sechsjährige Funktionsperiode vorgesehen – nun sind es neun Jahre.

Fazit: Während die Regierung die Bundesstaatsanwaltschaft als Schritt zu mehr Unabhängigkeit sieht, warnen Praktiker wie Wachberger vor bürokratischen Fallstricken. Ob der Plan bis zur Sommerpause steht, bleibt offen. 

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