Kärntner Hypo

BZÖ: Schadenersatzklage gegen BayernLB

30.05.2010

Entschließungsantrag soll bei Nationalratssitzung eingebracht werden.

Zur Vollversion des Artikels
© TZ Österreich Pauty
Zur Vollversion des Artikels

Das BZÖ fordert von der Republik Österreich, eine Schadenersatzklage gegen die Bayerische Landesbank einzubringen. Ein entsprechender Entschließungsantrag soll bei der nächsten Nationalratssitzung eingebracht werden. Die BayernLB habe durch schwerwiegende wirtschaftliche und personelle Fehlentscheidungen die Schieflage der Kärntner Hypo Alpe Adria Bank entscheidend mitverursacht, heißt es in dem Antrag.

"Pflichten nicht nachgekommen"
"Die BayernLB ist ihren Aufgaben und Pflichten als Mehrheitsaktionär nicht nachgekommen", sagte Antragsteller Abg. Stefan Petzner. Vor allem habe es in der Ära der BayernLB als Eigentümer ein völlig unkontrolliertes Wachstum mit einer unverantwortlichen Verdoppelung des Kreditvolumens binnen kürzester Zeit gegeben. Durch ständige personelle Änderungen auf Vorstandsebene habe Führungslosigkeit und Entscheidungsunfähigkeit geherrscht. Zudem habe es durch vorzeitige Veröffentlichung eines Asset-Screenings eine massive Kapitalflucht in Milliardenhöhe gegeben.

Das BZÖ sieht in diesen Vorgängen die Ursache für die im Dezember vergangenen Jahres notwendig gewordene Verstaatlichung der Kärntner Hypo und damit die Rettung der Bank durch den Steuerzahler. "Dabei darf man das verantwortungslose Verhalten der Bayern LB und der bayrischen Regierung nicht vergessen", meinte Petzner. Diese habe sich über Wochen hinweg geweigert, einen Beitrag zur Rettung der eigenen Bank zu leisten und damit einen nachhaltigen Schaden für Österreich und das Finanzsystem riskiert.

Rechtliche Schritte gefordert
Daher will das BZÖ von Finanzminister Josef Pröll (V) nun rechtliche Schritte einfordern. Pröll soll, so der Antrag der Orangen, die Finanzprokuratur beauftragen, "alle möglichen strafrechtlichen und zivilrechtlichen Ansprüche gegenüber der Bayern LB zu prüfen" und die diesbezüglich notwendigen rechtlichen Schritte einzuleiten.

Zur Vollversion des Artikels