Hintergrund

Darum ging es im Wöginger-Prozess

04.05.2026

"Bürgeranliegen" in Sprechstunde überreicht. 

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© APA/FOTOKERSCHI.AT/WERNER KERSCHBAUMMAYR
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Zum Hintergrund: Zu Weihnachten 2016 wurde der Vorstandsposten für das Finanzamt Braunau/Ried/Schärding (kurz FA Braunau) ausgeschrieben.

In Abgeordneten-Sprechstunde  

Neben der interimistischen Leiterin Christa Scharf bewarb sich u.a. auch ein oberösterreichischer ÖVP-Bürgermeister um den Job. Er hatte im Vorfeld seinen Parteifreund Wöginger in dessen Abgeordneten-Sprechstunde seine Bewerbungsunterlagen gegeben und ihn gebeten, ein gutes Wort für ihn einzulegen. Wöginger gab das "Bürgeranliegen", wie er es nennt, an Thomas Schmid weiter.

Schmid auf Geheiß Wögingers 

Die WKStA geht davon aus, dass Schmid auf Geheiß Wögingers bei einem Kommissionsmitglied für den Bürgermeister interveniert und dieses - der Zweitangeklagte - im Hearing den Ortschef bevorzugt habe. Der Erstangeklagte war der Vorsitzende der Kommission und habe aufgrund eigener ÖVP-Nähe zugunsten des Bürgermeisters gehandelt, so die Anklage. Beim Hearing am 13. Februar 2017 setzte sich der Ortschef tatsächlich durch. Die Anklage stützt sich auch auf Chats, die auf Thomas Schmids Handy gefunden wurden. Sie sollen die Intervention belegen. Schmid entging allerdings aufgrund seines Kronzeugenstatus einer Anklage.