Prozess-Finale

Wöginger zittert vor Urteil: Das sind die Szenarien

Heute fällt das Wöginger-Urteil. Juristisch gibt es einige Besonderheiten. 

Nach 14 Prozesstagen inklusive einer Ehrenrunde über das Oberlandesgericht Linz, das eine anfangs ausgesprochene Diversion gekippt hat, stehen heute, Montag, die Urteile im „Postenschacher“-Prozess am Programm. ÖVP-Klubobmann August Wöginger und zwei Finanzbeamten drohen im Fall eines Schuldspruchs wegen Amtsmissbrauchs zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Haft, die Staatsanwaltschaft hat einen unbedingten Strafteil verlangt.

Konkret geht es in dem Prozess um den Vorwurf, im Jahr 2017 einem ÖVP-Bürgermeister aus parteipolitischen Motiven den Vorstandsposten im Finanzamt Braunau zugeschanzt zu haben. Wöginger wird zur Last gelegt, mithilfe des damaligen Generalsekretärs und Kabinettschefs im Finanzministerium, Thomas Schmid, Einfluss auf den Besetzungsprozess genommen zu haben. Die beiden Mitangeklagten saßen in der Begutachtungskommission und sollen dort den Kommunalpolitiker „gepusht“ haben. Alle drei bestreiten die Anschuldigungen.

Das sind die Szenarien 

Juristisch gibt es jedenfalls einige Besonderheiten. Denn: Eigentlich hatte das Landesgericht Linz im Oktober 2025 bereits eine Diversion angeboten, wogegen die WKStA allerdings - nach einer Weisung der Oberstaatsanwaltschaft - Rechtsmittel einlegte. Das Oberlandesgericht Linz kam zum Zug und entschied, dass eine Diversion in dem Fall nicht möglich sei.

Jetzt liegt der Ball wieder beim Landesgericht Linz. Und dieses muss nun ein Urteil fällen - also keine Diversionsoption. Für die ursprüngliche Diversion hatten Wöginger und die anderen Angeklagten bereits die „Verantwortung übernommen“. Das müsse nun berücksichtigt werden, erklärt Robert Kert, Vorstand des Instituts für Wirtschaftsstrafrecht der Wirtschaftsuniversität Wien, gegenüber der „Presse“. Die Frage sei aber: „Haben sie wissentlich amtsmissbräuchlich gehandelt?“

Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung 

Nach dem Urteil werden wohl auch noch von der jeweiligen Gegenseite Rechtsmittel erhoben. Möglich wäre eine Nichtigkeitsbeschwerde (prozessrechtliche Fehler), eine Berufung (gegen Art oder Höhe der Strafe) oder beides. Die Rechtsmittel müssen binnen drei Tagen nach der Urteilsverkündung angemeldet werden.

Über eine Nichtigkeitsbeschwerde müsste jedenfalls der Oberste Gerichtshof (OGH) entscheiden, eine Berufung würde vor dem Oberlandesgericht Linz landen. Bei einer Kombination aus beidem wäre der OGH am Zug. Der OGH hätte wiederum mehrere Optionen: Er könnte das Urteil aufheben und den Fall zurück an die erste Instanz verweisen oder gleich selbst entscheiden. Und: „Ganz theoretisch gesprochen“, so Kert, „besteht auch die Option, dass der OGH zu dem Schluss kommt, dass das Verfahren doch diversionell erledigt hätte werden sollen, dann käme das Verfahren erneut ans Landesgericht Linz – zu einem neuen Schöffensenat.“

Laut Kert werde es jedenfalls „locker“ ein Dreivierteljahr bis hin zu einem Jahr dauern, bis ein Urteil rechtskräftig ist. Wögingers Anwalt könnte parallel jedenfalls auch noch einen Parteiantrag auf Normenkontrolle („Gesetzesbeschwerde“) stellen, dann wäre der Verfassungsgerichtshof am Zug.  

Wann Wöginger sein Mandat verlieren würde

Wöginger könnte auch sein Mandat verlieren. Laut Geschäftsordnung des Nationalrats passiert das, wenn ein Abgeordneter seine Wählbarkeit verliert, also bei einer unbedingten Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten bzw. bei einer bedingten Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr. Das Urteil muss allerdings rechtskräftig sein. Außerdem ist Wöginger in seinem bisherigen Leben unbescholten, weshalb selbst die Staatsanwälte in ihrem Schlussplädoyer keine unbedingte Gefängnisstrafe forderten. Stattdessen will die WKStA eine bedingte Haft "Im unteren Drittel" des Strafrahmens und eine unbedingte Geldstrafe.

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