Bald frei?

Elsner bleibt in Wien in Haft

14.02.2011

Aus medizinischen Gründen bleibt Elsner in der Justizanstalt (JA) Wien-Josefstadt.

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© TZ Österreich/Metzger
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Der rechtskräftig zu zehn Jahren Haft verurteilte Ex-BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner wird seine Strafhaft in der Justizanstalt (JA) Wien-Josefstadt verbüßen. Das hat die Vollzugsdirektion am Montag entschieden, wie Generalleutnant Peter Prechtl auf Anfrage bekanntgab: "Ausschlaggebend dafür waren medizinische Gründe. Dort kennt man ihn einfach am besten und weiß, was er in medizinischer Hinsicht benötigt."

Seit 4 Jahren
Elsner befindet sich auf den den Tag genau seit vier Jahren und einem Tag in der JA Josefstadt, wobei ihm der bisherige Aufenthalt - bis zur Rechtskraft seines BAWAG-Urteils im vergangenen Dezember in Form der U-Haft - zur Gänze auf seine Strafe anzurechnen ist. Theoretisch könnte Elsner somit frühestens im Jänner 2012 um seine bedingte Entlassung ansuchen, da er dann die Halbstrafe abgesessen hätte und Strafhäftlinge nach dieser Zeit erstmals hoffen dürfen, vorzeitig auf freien Fuß gesetzt zu werden.

Freiheit winkt
Justizinsider halten es allerdings für wahrscheinlich, dass Elsner schon vorher die Freiheit winkt. Da der 75-Jährige formal nicht mehr als U-Häftling, sondern als Strafgefangener anzusehen ist, kommt für ihn § 5 des Strafvollzugsgesetzes (StVG) in Betracht: Während es für U-Häftlinge grundsätzlich keine Haftunfähigkeit gibt, ist gemäß dieser Bestimmung die Einleitung des Strafvollzugs aufzuschieben, wenn dieser wegen Erkrankung nicht durchführbar wäre oder das Leben des Verurteilten gefährdet ist.

Herzkrank
Elsner ist - wie mehrere Gutachten belegen - herzkrank und hat unter anderem eine Bypassoperation hinter sich, weshalb die Chancen nicht schlecht stehen dürften, dass einem Enthaftungsantrag wegen Vollzugsuntauglichkeit stattgegeben wird. Doch selbst wenn er als hafttauglich eingestuft wird, hat Elsner noch die Möglichkeit, mittels einer elektronischen Fußfessel zumindest in den überwachten Hausarrest zu kommen, wobei darüber nicht mehr sein zuständiger Richter Christian Böhm, der die Fußfessel für Elsner abgelehnt hatte, sondern die Leiterin der JA Josefstadt, Helene Pigl, entscheiden müsste. An sich scheinen die gesetzlichen Kriterien für den Hausarrest "maßgeschneidert" für Elsner.

Enthaftungsantrag
  Wie Helmut Elsners Rechtsvertreter Karl Bernhauser ankündigte, wird er in wenigen Tagen einen Antrag auf Strafaufschub wegen Vollzugsuntauglichkeit des 75-Jährigen einbringen. Bevor es soweit ist, will der Anwalt noch ein medizinisches Gutachten über den aktuellen Gesundheitszustand des Ex-BAWAG-Generaldirektors abwarten. Sobald der Enthaftungsantrag vorliegt, ist darüber laut Gesetz umgehend zu entscheiden.

Diese Woche muss sich Helmut Elsner einem weiteren Eingriff unterziehen: Er wird am Kiefer operiert, erläuterte seine Ehefrau Ruth.

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