Votivkirche

Flüchtlinge wollen über Auszug verhandeln

14.02.2013

Ab Sonntag soll über eine mögliche Übersiedlung verhandelt werden.

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© APA/ Neubauer
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Die Flüchtlinge, die seit mehreren Wochen die Wiener Votivkirche besetzen, wollen ab Sonntag mit der Caritas und der Diözese über eine mögliche Übersiedlung in ein anderes Quartier verhandeln. Der Ausgang dieser Gespräche sei aber offen, hieß es am Donnerstag aus dem Kreis der Aktivisten gegenüber der APA. Die Caritas betonte, laufend im Gespräch mit den Asylwerbern zu sein, konkrete Pläne zum Auszug gebe es aber noch nicht.

Mir Jahangir, einer der Besetzer, erklärte im Ö1-"Mittagsjournal": "Wenn wir tot sind, ist das keine Lösung. Vielleicht starten wir nächste Woche einen Dialog und übersiedeln dann woanders hin. Ich hoffe es." Sie wollen jedoch eine Garantie dafür, dass "die Behörden nicht unsere Gruppe zerstören und aufteilen", erklärte Adalat Khan, ebenfalls ein Betroffener.

Demo am Samstag
Zunächst warten die Flüchtlinge aber die Solidaritäts-Demo am Samstag in Wien ab. Gleich danach wolle man mit der Kirche und der Caritas in konkrete Verhandlungen treten und die Bedingungen diskutieren. So könnten die Flüchtlinge, wenn in den anderen Quartieren ein ähnlicher Schutz wie in der Votivkirche geboten werde, schlussendlich übersiedeln. Der Auszug stehe nicht unmittelbar bevor, es seien jedoch konkrete Verhandlungen ab Sonntag gewünscht, hieß es aus dem Kreis der Aktivisten.

Brief von Fischer
Der an die Flüchtlinge gerichtete Brief von Bundespräsident Heinz Fischer sei sicher hilfreich gewesen. Ob die angebotene Hilfe aber nun tatsächlich angenommen werde, sei noch nicht abzusehen, meinte Caritas Wien-Sprecher Klaus Schwertner. Er hielt auch fest, dass man mehrmals täglich mit den Flüchtlingen in der Kirche im Gespräch sei.

Das Innenministerium wies am Donnerstag auch darauf hin, dass sich der Anteil der Personen in der Votivkirche mit negativem Asylbescheid seit Beginn der Besetzung erhöht hat. Wesentlich für Asylverfahren sei die Mitwirkung des Antragstellers. Aufgrund etwa von versäumten Fristen mangle es jedoch zum Teil an dieser Mitwirkung. Die Folge sei eine höhere Zahl von Personen mit rechtskräftigen negativen Bescheiden.

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