Berufungsgericht

Freispruch für Kurz: Scharfe Kritik an WKStA

11.11.2025

Im Mai verkündete das Oberlandesgericht (OLG) Wien den Freispruch für Ex-Kanzler Sebastian Kurz. oe24 liegt das Urteil jetzt vor.  

Zur Vollversion des Artikels
© Dream Group
Zur Vollversion des Artikels

Am 23. Februar 2024 fasste Ex-Kanzler Sebastian Kurz wegen Falschaussage vor dem Ibiza-U-Ausschuss acht Monate bedingte Haft aus. Ein Fehlurteil, wie die höhere Instanz urteilte. Das Urteil des OLG liegt oe24 jetzt vor.

Erstrichter machte Fehler

Das OLG hob den Schuldspruch auf und verkündete einen Freispruch. Die schriftliche Begründung dieses spektakulären Urteils: Der Erstrichter Michael Radasztics (Foto unten links) hat eine Rechtsfrage „nicht richtig gelöst“. Das Urteil sei "rechtlich verfehlt" gewesen.

© APA (Fotomontage)

Das OLG hält im Wortlaut fest: „Im Ergebnis im Recht ist jedoch die (...) Rechtsrüge des Erstangeklagten, der zutreffend moniert, seine Angaben betreffend seine Einbindung der G*-Aufsichtsräte waren (...) nicht dazu geeignet, den Anschein der Vollständigkeit zu erwecken, weshalb diese Rechtsfrage vom Erstgericht nicht richtig gelöst wurde.“ 

Scharfe Kritik an WKStA

© Hersteller

Die renommierte Anwältin Linda Poppenwimmer, ehemalige Oberstaatsanwältin der WKStA, geht mit der WKStA hart ins Gericht: "Die schriftliche Urteilsbegründung des Oberlandesgerichts Wien ist an Klarheit nicht zu überbieten. Die Angaben von Sebastian Kurz waren nicht falsch und auch nicht unvollständig. Die WKStA hätte daher bereits nach einer aufmerksamen Lektüre des Protokolls von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Sebastian Kurz absehen müssen. Stattdessen hat ein Team aus Oberstaatsanwälten wegen einer falschen Beweisaussage, deren Aufklärung nicht in die Eigenzuständigkeit der WKStA fällt, ein umfangreiches Ermittlungsverfahren geführt, eine Vielzahl an Zeugen vernommen und sogar Bücher über Aussage- und Glaubhaftigkeitsanalyse studiert. Auch in der Hauptverhandlung war die WKStA durch zwei Oberstaatsanwälte vertreten. Dadurch wurden erhebliche Ressourcen gebunden, die für die Aufklärung tatsächlicher Wirtschaftskriminalität und Korruption zur Verfügung stehen sollten.“

Zur Vollversion des Artikels
Weitere Artikel