Wegen Budgetlage
Rote Gewerkschaft drängt auf Vermögens- und Erbschaftssteuern
17.12.2025Angesichts der schwierigen Budgetsituation drängt der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) einmal mehr auf die Einführung von Vermögens- und Erbschaftssteuern.
Die Einnahmen aus vermögensbezogenen Steuern seien so niedrig wie noch nie, argumentiert der ÖGB unter Berufung auf OECD-Daten. 2024 machten vermögensbezogene Steuern demnach nur 0,98 Prozent der gesamten Einnahmen aus Steuern und Abgaben aus. Innerhalb der OECD-Staaten liegt Österreich damit am viertletzten Platz.
- Pensions-Hammer: Regierung will Anreize fürs Arbeiten im Alter
- Sozial-Streiks an 350 Standorten
- ÖVP-Attacke gegen Schellhorn: "Nehme ihn nicht immer ganz ernst"
Abschaffung der Vermögenssteuer
Im OECD-Schnitt beträgt der Anteil der Einnahmen aus vermögensbezogenen Steuern an den gesamten eingenommenen Steuern und Abgaben 4,9 Prozent. In Österreich sei man bereits in den 1990er Jahren vor Abschaffung der Vermögenssteuer und der Erbschaftssteuer bei nur 2,72 Prozent gelegen, seitdem sei der Anteil aber noch weiter gesunken auf nun unter ein Prozent.
Auf den OECD-Durchschnitt
Diese stammen hauptsächlich aus Grund- und Grunderwerbssteuer. Eine Erhöhung der vermögensbezogenen Steuern auf den OECD-Durchschnitt, würde laut ÖGB rund 8 Milliarden Euro an Mehreinnahmen bringen. Das entspreche auch in etwa dem, was der Fiskalrat als zusätzlichen Einsparungsbedarf bis 2028 prognostiziert.
Zwischen 8,3 und 9,2 Mrd. Euro
Lukrieren will die Gewerkschaft dies über eine Vermögensteuer und eine Erbschaftsteuer. Beides zusammen würde zwischen 8,3 und 9,2 Mrd. Euro an zusätzlichen Steuereinnahmen bringen. "Das würde nicht nur den Anteil der vermögensbezogenen Steuern auf den OECD-Durchschnitt erhöhen und damit für mehr Steuergerechtigkeit sorgen, sondern auch die Last der noch anstehenden Budgetsanierung sozial gerecht verteilen", so der ÖGB.
Vermögensbezogene Grundsteuer.
Nicht Teil der Forderungen ist dagegen eine Erhöhung der ebenfalls vermögensbezogenen Grundsteuer. Diese treffe tendenziell die breite Masse, denn sie könne auch an Mieterinnen und Mieter als Teil der Betriebskosten weiterverrechnet werden, wird argumentiert.