8 Jahre Haft

Grasser: "Ich bin schockiert, traurig und erschrocken"

04.12.2020

Der größte Prozess der Zweiten Republik endet mit Schuldsprüchen für Hauptangeklagte.

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© APA/HELMUT FOHRINGER/APA-POOL
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Wien. Es ist Freitag, 10.36 Uhr, als Richterin Marion Hohenecker die Urteilsverkündung im Buwog-Prozess beginnt. 65 Minuten lang wird sie Urteile verlesen, weitere eineinhalb Stunden begründen. Hohenecker spricht schnell, fast überhört man das schier Unglaubliche: Das Gericht hat Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser schuldig gesprochen. Untreue, Geschenkannahme und Beweismittelfälschung – acht Jahre Haft, lautet das Hammerurteil. Mit ihm sollen Trauzeuge Walter Meischberger, Ex-Lobbyist Peter Hochegger und weitere Angeklagte wie Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics ins Gefängnis (siehe unten).

Allesamt wurden sie zu hohen Haftstrafen verurteilt – fast alle unbedingt.

„Fehlurteil“. Die Richterin spricht noch, als Grassers Anwalt Manfred Ainedter schon Nichtigkeitsbeschwer­de und Berufung ankündigt. Es sei ein „Fehlurteil“. Die Urteile sind also nicht rechtskräftig.

Grasser selbst hat das Urteil ungerührt – stehend – zur Kenntnis genommen. Danach zeigte er sich „fassungslos“. Auch er sprach von einem „Fehlurteil“. Vertraute erzählen, dass er bis zuletzt fix mit einem Freispruch gerechnet hat.

Zwei Stränge. Doch Hohen­ecker zerlegte die Verteidigungsstrategie: Demnach sei Grasser schuldig, im Zuge des Buwog-Verkaufs eine „Provisionsvereinbarung“ geschlossen zu ­haben, sprich: Die Immofinanz habe 9,6 Millionen Euro an Hochegger, Meischberger, Ernst Plech und Grasser gezahlt – für den Tipp, wie man den Konkurrenten CA Immo überbieten kann.

Und: Im Fall des Terminal-Towers in Linz seien 200.000 Euro geflossen – auch hier setzte es bei den Hauptangeklagten Schuldsprüche.

Persönlicher Ruin. Doch es sind nicht die Haftstrafen allein: Wird das Urteil rechtskräftig, werden Millionen-Schadenersatzzahlungen an die Republik fällig. Und zu allem Überfluss hat die geschädigte CA Immo einen Schaden von 1,9 Mrd. (!) Euro geltend gemacht.(gü)

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