Buwog Tag 87

Grasser-Prozess – Michaelis: Kärnten hatte alles in der Hand

04.04.2019

Kärntens Vorkaufsrecht sei entscheidend gewesen.

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© APA/ROLAND SCHLAGER
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Das Kärntner Vorkaufsrecht für die Villacher Wohnbaugesellschaft ESG war dafür ausschlaggebend, welcher der beiden Bieter den Zuschlag bei der Buwog-Privatisierung bekommt, sagte der frühere ÖIAG-Chef Peter Michaelis am Donnerstag als Zeuge am 87. Prozesstag beim Grasser-Prozess. Er war auch Mitglied der Auswahlkommission beim Privatisierungsverfahren.

Er stütze sich bei seiner Einschätzung auf eine Mischung aus eigenen Wahrnehmungen und verschiedenen Unterlagen, insbesondere ein Sitzungsprotokoll und den Rechnungshofbericht zum Thema, die er im Nachhinein durchgearbeitet habe. Insgesamt zeigte sich Michaelis mit zahlreichen Unterlagen gut vorbereitet.

Spätestens bei der Sitzung der Vergabekommission vom 16. April 2004 - an der Michaelis selber nicht teilnahm - sei ganz klar geworden, "dass man sich bewusst war, dass ein Vorkaufsrecht des Landes Kärnten dazu führt, dass das Prozessownership vom Finanzministerium auf das Land Kärnten übergeht", so Michaelis. Das sei in dem Protokoll der Sitzung in aller Deutlichkeit festgehalten worden. Auch der Rechnungshof habe das in seinem Bericht 2005 ausgeführt. Das sei ihm aber erst im Nachhinein klar geworden, sagte Michaelis, der im Gegensatz zu vielen anderen Zeugen einen präzisen Ablauf der Ereignisse vor 15 Jahren abrufen konnte.

Land Kärnten entschied über Vorkaufsrecht

Auch aus der Ausschreibung müsse jedem klar gewesen sein, dass die Ausübung des Vorkaufsrechts durch das Land Kärnten letztlich darüber entscheidet, wer den Zuschlag bekommt, schließt Michaelis aus den Unterlagen. Schließlich sei nach der Öffnung der zweiten Angebote am 11. Juni klar gewesen, dass die Entscheidung des Landes Kärnten über die Ausübung seines Vorkaufsrechts ausschlaggebend ist, wer den Zuschlag bekommt.
 
Der damalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser hätte die Buwog selber verwerten oder sie zur Verwertung an die ÖIAG übertragen können, das habe das Privatisierungsgesetz von 2003 so vorgesehen, sagte Michaelis. Grasser habe sich aber offenbar für einen Mittelweg entschieden, indem er zwar die Privatisierung selber organisierte, in der Vergabekommission aber auf das Know-how der ÖIAG setzte.
 
Ganz allgemein hatte Michaelis keine Zweifel daran, dass das Verfahren korrekt abgelaufen ist: "Ich hatte nie Bedenken, dass da verfahrensmäßig etwas nicht seine Richtigkeit hatte", sagte er.
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