Kärntens Vorkaufsrecht sei entscheidend gewesen.
Das Kärntner Vorkaufsrecht für die Villacher Wohnbaugesellschaft ESG war dafür ausschlaggebend, welcher der beiden Bieter den Zuschlag bei der Buwog-Privatisierung bekommt, sagte der frühere ÖIAG-Chef Peter Michaelis am Donnerstag als Zeuge am 87. Prozesstag beim Grasser-Prozess. Er war auch Mitglied der Auswahlkommission beim Privatisierungsverfahren.
Er stütze sich bei seiner Einschätzung auf eine Mischung aus eigenen Wahrnehmungen und verschiedenen Unterlagen, insbesondere ein Sitzungsprotokoll und den Rechnungshofbericht zum Thema, die er im Nachhinein durchgearbeitet habe. Insgesamt zeigte sich Michaelis mit zahlreichen Unterlagen gut vorbereitet.
Spätestens bei der Sitzung der Vergabekommission vom 16. April 2004 - an der Michaelis selber nicht teilnahm - sei ganz klar geworden, "dass man sich bewusst war, dass ein Vorkaufsrecht des Landes Kärnten dazu führt, dass das Prozessownership vom Finanzministerium auf das Land Kärnten übergeht", so Michaelis. Das sei in dem Protokoll der Sitzung in aller Deutlichkeit festgehalten worden. Auch der Rechnungshof habe das in seinem Bericht 2005 ausgeführt. Das sei ihm aber erst im Nachhinein klar geworden, sagte Michaelis, der im Gegensatz zu vielen anderen Zeugen einen präzisen Ablauf der Ereignisse vor 15 Jahren abrufen konnte.