Steuersenkung

Jetzt fix: DIESE Lebensmittel werden billiger

28.01.2026

Die Bundesregierung hat im heutigen Ministerrat die Senkung der Umsatzsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel beschlossen. 

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Das Butterbrot ist in Österreich künftig steuerprivilegiert, Porridge mit Leinöl und Beeren nicht. Die Liste jener Grundnahrungsmittel, für die ab 1. Juli 2026 der Mehrwertsteuersatz von 10 auf 4,9 Prozent sinkt, umfasst Milch, Butter, Joghurt, Eier, Gemüse, Obst, Reis, Mehl, Nudeln, Brot, Gebäck und Salz. Haferflocken, Nüsse, Pflanzenöle, Beerenobst sowie Fisch, Fleisch, Wurst oder Käse finden sich hingegen nicht auf der am Mittwoch von der Regierung veröffentlichten Liste.

Diese Lebensmittel werden billiger

Milch, Milcherzeugnisse und Eier

  • Milch (inklusive laktosefreie tierische Milch)
  • Butter
  • Joghurt
  • Frische Hühnereier

Gemüse (frisch, gekühlt und gefroren)

  • Erdäpfel
  • Paradeiser
  • Zwiebeln, Knoblauch, Lauch
  • Kohlarten (zum Beispiel: Weißkraut, Karfiol, Kohlrabi)
  • Salate
  • Karotten, Rüben, Knollensellerie
  • Gurken
  • Bohnen, Erbsen und andere Hülsenfrüchte
  • Weiteres Gemüse wie Kürbis, Paprika, Spargel oder Melanzani
  • Gefrorenes Gemüse (zum Beispiel: Erbsen, Spinat)

Obst

  • Äpfel, Birnen, Quitten
  • Steinobst (zum Beispiel: Marillen, Kirschen, Pfirsiche, Zwetschken)

Getreide, Müllereierzeugnisse und Backwaren

  • Reis
  • Weizenmehl und Weizengrieß
  • Nudeln ohne Füllung
  • Brot und Gebäck (inklusive glutenfreier Produkte)
  • Speisesalz 

Neben Vollmilch gilt der niedrigere Steuersatz auch für fettreduzierte, laktosefreie und haltbare Milch, nicht jedoch für pflanzliche Milch-Alternativen. Weitere künftig steuerermäßigte Milchprodukte sind Butter und Joghurt. Ebenfalls tierischem Ursprungs und künftig nur noch mit 4,9 Prozent Steuer belegt sind Hühnereier.

Deutlich länger ist die Liste bei Gemüse. Sie umfasst Erdäpfel und Paradeiser, Zwiebel, Knoblauch und anderes Lauchgemüse, ebenso wie Kohlgemüse, Salat, Karotten, Rüben und Knollensellerie sowie Gurken. Auch für Bohnen, Erbsen und andere Hülsenfrüchte gilt der Steuersatz von 4,9 Prozent. Ebenfalls darunter fallen Kürbisse, Melanzani, Paprika und Spargel und Tiefkühlgemüse.

Keine Erdbeeren

Bei Obst ist die Liste deutlich kürzer, sie umfasst Kernobst wie Äpfel, Birnen und Quitten und Steinobst wie Marillen, Kirschen, Pfirsiche oder Zwetschken. Das Steuerprivileg gilt nur für frisches Obst, nicht für getrocknetes, gefrorenes oder verarbeitetes Obst und auch nicht für Erdbeeren und anderes Beerenobst.

Auch für einige kohlenhydratreiche Grundnahrungsmittel wird der Steuersatz gesenkt, konkret für Reis, Weizenmehl, Weizengrieß, Nudeln, Brot und Gebäck. Explizit erwähnt wird auch glutenfreies Brot. Haferflocken hingegen, die als das Nahrungsmittel mit dem besten Verhältnis in puncto Preis, Kalorien und Nährstoffbilanz gelten, sind nicht umfasst. Dafür kommt Speisesalz in den Genuss der Steuersenkung.

Trüffel und Shiitake ausgenommen

Die Liste basiert auf dem KN-Code (Kombinierte Nomenklatur), einer EU-weit einheitlichen Warenkennnummer, hauptsächlich für die Zollabwicklung und die Handelsstatistik. Da unter die Kennnummer KN 0709 nicht nur Gemüse fällt, sondern auch Pilze, werden Trüffel, Shiitake und Matsutake von der Regierung dezidiert ausgeschlossen.
 

Gegenfinanzierung

Die Maßnahme wird laut Regierung vollständig gegenfinanziert. Vorgesehen sind unter anderem:

  • eine gemeinschaftliche Plastikabgabe für nicht recycelbares Plastik sowie
  • eine gemeinschaftliche Paketabgabe für Drittstaatspakete zum Schutz des stationären Handels.

Damit soll sichergestellt werden, dass der Budget-Sanierungspfad eingehalten und das Ziel verfolgt bis 2028 unter 3% des Defizits zu kommen.
 

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