Gesetz wird geändert

Lehrer: Testmuffeln droht jetzt sogar die Entlassung

04.03.2021

FFP2-Masken sind kein Ersatz mehr bei Verweigerung von Schnelltests.

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© Symbolbild/Getty Images
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Wien. Lehrer, Kinder­gartenpädagogen und auch Beamte im Parteienverkehr werden sich künftig auf das Coronavirus testen lassen müssen. Der bisherige Ausweg für Testverweigerer in Berufsgruppen mit viel Kundenkontakt, alternativ mit FFP2-Maske zu arbeiten, entfällt.

Das kann vor allem für Lehrer rechtliche Konsequenzen haben: In der ­Praxis würde die Verweigerung des Tests damit künftig als Dienstrechtsver­letzung gelten, heißt es im Bildungsministerium. Die möglichen Konsequenzen reichen dabei von einer Belehrung bis hin zu einer Entlassung.

Konkret ist der Ablauf so: Gefährdet die Dienstpflicht­verletzung das Ansehen der Schule oder wesentliche Interessen des Dienstes, können beamtete Lehrer suspendiert werden. Am Ende eines Disziplinarverfahrens können ein Verweis, empfindliche Geldstrafen oder die Entlassung stehen.