Ab 8. Februar

Corona-Tests und Schichtbetrieb: So öffnen unsere Schulen

02.02.2021

Bildungsminister Heinz Faßmann stellte Details zu den neuen Corona-Maßnahmen vor. 

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Die ab den Semesterferien geplanten neuen Regeln für die Schulen werden vorerst bis Ostern gelten. Das kündigte Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) bei einer Pressekonferenz am Dienstag an. Die Volksschüler kehren an allen fünf Tagen der Woche zurück, die anderen im Schichtbetrieb. Eine Teilnahme am Präsenzunterricht ist allerdings nur mit negativem Selbsttest an der Schule möglich - auch das Tragen einer FFP2-Maske befreit davon nicht.
 
In der Volksschule wird an allen Tagen der Woche im Normalbetrieb unterrichtet. Jeweils am Montag und Mittwoch werden die Schüler per Nasenbohrertests in der Schule unter Aufsicht der Lehrer getestet. Beim ersten Mal können Eltern auf Wunsch mit dabei sein - als Orte kommen dabei etwa ein Freibereich, der Turn- oder Festsaal in Frage. Die Volksschüler müssen im Schulgebäude grundsätzlich einen Mund-Nasen-Schutz tragen, an ihrem Platz in der Klasse dürfen sie diesen abnehmen. Das 48-Stunden-Zeitfenster zwischen den Tests wird am Freitag überschritten - das bringe eine "kleines, erhöhtes Risiko", meinte Faßmann. Dieses sei aber kalkulierbar - Volksschulkinder hätten im Vergleich zu älteren Kindern weniger Sozialkontakte außerhalb des Unterrichts.
 

Schichtbetrieb mit zwei Gruppen

In der Sekundarstufe 1 (va. Mittelschule, AHS-Unterstufe) gibt es einen Schichtbetrieb mit zwei gleich großen Schülergruppen. Am Montag und Dienstag ist die Gruppe A in der Schule, am Mittwoch und Donnerstag die Gruppe B. An den jeweils anderen Tagen sind Arbeitsaufträge zu erledigen, bei Bedarf gibt es dabei Unterstützung durch vom Unterricht freigestellte Pädagogen (etwa schwangere Lehrerinnen). Auch hier wird Montag und Mittwoch getestet. Am Freitag steht dann wie bisher Distance Learning für alle am Programm - also etwa ebenfalls mit Arbeitsaufträgen oder auch mit Video-Unterricht nach Stundenplan. In der Woche darauf beginnt dann die Gruppe B. Die Unterstufenschüler müssen auch im Unterricht am Platz einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
 
An den Oberstufen ist das System genau so. Oberstufenschüler müssen aber statt eines Mund-Nasen-Schutzes eine FFP2-Maske tragen.
 

Schularbeiten möglich

Schularbeiten und Tests können grundsätzlich abgehalten werden. Auch der Stundenplan bleibt aufrecht - es kann also auch Turnunterricht und Musik stattfinden, allerdings mit den bisherigen Einschränkungen (keine Kontaktsportarten, kein Singen). Im Unterstufenbereich wird es an den Tagen, an denen die Kinder nicht in der Schule sind, wie bisher Betreuung geben. Diese sei bisher nur in geringem Ausmaß in Anspruch genommen worden, so Faßmann.
 
Lehrer müssen sich laut ihrer Berufsgruppenregelung einmal pro Woche testen lassen. Man strebe aber auch für sie einen zweiten Test an der Schule an, so Faßmann.
 

Höhere Strafen

Die Einreiseverordnung wird weiter verschärft. Erstmals wird es auch für Pendlerinnen und Pendler eine Verpflichtung zum Testen und zum Registrieren geben: Einmal pro Woche muss ein negativer Corona-Test mit entsprechendem Nachweis erfolgen. Zudem wird eine Registrierung im Rahmen der "Pre Travel Clearance" vorgeschrieben, gab Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) am Dienstag bekannt. Weiters werden die Geldstrafen bei Verletzung der Masken- und Abstandspflicht deutlich erhöht.
 
Statt bisher 25 bzw. 50 Euro werde ein Organmandat bei Verstoß gegen MNS-Pflicht bzw. Abstandhalten 90 Euro kosten, führte Nehammer aus. Gleichzeitig kündigte er verstärkte Kontrollen durch Polizei und Gesundheitsbehörden in den Skigebieten an, um "dem Treiben ein Ende zu bereiten", sagte er unter anderem mit Verweis auf illegale gebuchte Urlaubsquartiere.
 

Strengere Kontrollen

In Sachen Grenzregime soll nunmehr auch für alle anderen Einreisenden, die nicht unter eine Ausnahmeregelung fallen, in Zukunft verpflichtend ein negativer Test notwendig werden. Zusätzlich bleibt es dabei, dass eine zehntägige Quarantäne angetreten werden muss, wobei diese Frist nicht mehr durch ein negatives Testergebnis verkürzt werden könne.
 
Die bestehenden Grenzkontrollen zu den Nachbarländern Tschechien und Slowakei werden verlängert. Besonders Tschechien weise massiv hohe Neuinfektionszahlen auf, die Virusmutationen breiten sich rasant aus, betonte der Innenminister. Zu Ungarn und Slowenien gibt es weiterhin laufend Kontrollen.
 
Details, etwa wie die Kontrollen vollzogen werden, arbeite das Gesundheitsministerium derzeit in einer Verordnung aus, sagte Nehammer.
 
 
oe24 berichtet LIVE
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