Sicherungshaft

Mosers Plan: Asyl-Haft bis zu 18 Monaten

16.03.2019

Die Koalition erhöht den Druck auf die Opposition, der Sicherungshaft zuzustimmen.

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© FOTO: APA/ROLAND SCHLAGER
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Wien. „Dass es in 15 Staaten diese Maßnahme gibt, zeigt, dass unsere Bevölkerung hier noch nicht hinreichend geschützt ist“, verteidigte auch Justizminister Josef Moser die geplante Sicherungshaft für gefährliche Asylwerber. Allerdings: Ein Parteiengipfel mit der SPÖ endete am Donnerstag mit einer klaren Abfuhr. Damit kann das Verfassungsgesetz vorerst nicht beschlossen werden. Doch was plant ­Moser konkret?

ÖSTERREICH liegt ein ­Ministeriumspapier vor:

  • Verfassungsänderung: Konkret ist vorgesehen, in der Verfassung („Schubhaft soll eine beabsichtigte Ausweisung oder Auslieferung ­sichern“) das Wort „beabsichtigt“ zu streichen: Dann könnten „Gefährder“ auch ohne unmittelbar bevorstehende Abschiebungen inhaftiert werden.
  • Richter kontrolliert: Zudem soll in die Verfassung geschrieben werden, dass ein (Verwaltungs-)Richter die Gefährlichkeitseinschätzung des Bundesasylamtes BFA spätestens nach 48 Stunden überprüfen muss.
  • Richter kontrolliert: Insgesamt darf die Sicherungshaft 6 Monate dauern, aber: In Ausnahmefällen, bei anhaltender Gefährlichkeit soll sie auf bis zu 18 Monate verlängert werden können. 
(gü)
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