Sicherungshaft

Mosers Plan: Asyl-Haft bis zu 18 Monaten

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Die Koalition erhöht den Druck auf die Opposition, der Sicherungshaft zuzustimmen.

Wien. „Dass es in 15 Staaten diese Maßnahme gibt, zeigt, dass unsere Bevölkerung hier noch nicht hinreichend geschützt ist“, verteidigte auch Justizminister Josef Moser die geplante Sicherungshaft für gefährliche Asylwerber. Allerdings: Ein Parteiengipfel mit der SPÖ endete am Donnerstag mit einer klaren Abfuhr. Damit kann das Verfassungsgesetz vorerst nicht beschlossen werden. Doch was plant ­Moser konkret?

ÖSTERREICH liegt ein ­Ministeriumspapier vor:

  • Verfassungsänderung: Konkret ist vorgesehen, in der Verfassung („Schubhaft soll eine beabsichtigte Ausweisung oder Auslieferung ­sichern“) das Wort „beabsichtigt“ zu streichen: Dann könnten „Gefährder“ auch ohne unmittelbar bevorstehende Abschiebungen inhaftiert werden.
  • Richter kontrolliert: Zudem soll in die Verfassung geschrieben werden, dass ein (Verwaltungs-)Richter die Gefährlichkeitseinschätzung des Bundesasylamtes BFA spätestens nach 48 Stunden überprüfen muss.
  • Richter kontrolliert: Insgesamt darf die Sicherungshaft 6 Monate dauern, aber: In Ausnahmefällen, bei anhaltender Gefährlichkeit soll sie auf bis zu 18 Monate verlängert werden können. 
(gü)
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