Schlammschlacht
Nach Kündigung: Weißmann-Anwalt erhebt schwere Vorwürfe gegen den ORF
08.04.2026Ex-Generaldirektor Roland Weißmann wurde trotz Freispruchs vom ORF gekündigt.
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Der ORF hat nun endgültig das Dienstverhältnis mit seinem einstigen Generaldirektor Roland Weißmann beendet. Dieser war am 8. März von seinem Posten zurückgetreten, nachdem eine Mitarbeiterin Vorwürfe gegen ihn erhoben hatte. Die von Weißmanns interimistischer Nachfolgerin Ingrid Thurnher angestoßene Untersuchung habe nun zwar ergeben, dass eine sexuelle Belästigung im rechtlichen Sinn im konkreten Fall nicht vorgelegen habe.
Es gelte jedoch, jeden Anschein eines unangemessenen Verhaltens durch eine Führungskraft zu vermeiden, machte der ORF in einer Aussendung deutlich. Daher werde das Angestelltendienstverhältnis mit Roland Weißmann aufgelöst - unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und kollektivvertraglichen Kündigungsfrist. Weißmann war nach seinem Rücktritt als Generaldirektor wieder in sein altes Dienstverhältnis als ORF-Angestellter eingetreten.
Weißmann kontert über seinen Anwalt
Für Weißmanns Anwalt ist die Beendigung des Dienstverhältnisses "trotz vollständiger Entlastung (...) nicht nur unverständlich, sondern wirft grundlegende Fragen zur Fairness und Rechtsstaatlichkeit des Vorgehens des ORF auf", wie es in einer Aussendung heißt. Das Ergebnis der Compliance-Untersuchung könne "klarer nicht ausfallen": "Es liegt keine sexuelle Belästigung und auch kein sonstiges Fehlverhalten durch meinen Mandanten vor."
Dass der ORF dennoch von angeblichen Verstößen gegen "ethische Standards" spricht, sei "ein durchschaubarer Versuch, trotz klarer Entlastung ein Fehlverhalten zu konstruieren". Weißmann werde dieses Vorgehen nicht hinnehmen. "Sämtliche rechtlichen Ansprüche - sowohl im Hinblick auf den abgenötigten Rücktritt, die Beendigung des Dienstverhältnisses als auch auf die fortgesetzte rufschädigende Darstellung - werden nunmehr konsequent verfolgt", so der Anwalt.
Laut dem Gutachten, aus dem der Anwalt zitiert, habe nicht festgestellt werden können, dass Weißmann "zu irgendeinem Zeitpunkt berufliche Konsequenzen, welcher Natur auch immer, gegenüber der Betroffenen angedroht oder auch nur angedacht hätte, wenn sie seinen Avancen nicht nachgibt". Vielmehr habe das faktische Verhalten von Weißmann während und nach dem Untersuchungszeitraum gezeigt, "dass die Ablehnung durch die Betroffene für sie keinerlei negative berufliche Konsequenzen und auch sonst keinen Einfluss auf ihr Arbeitsumfeld hatte. Schließlich konnte auch die Unerwünschtheit des Verhaltens von Mag. Weißmann nicht mit der notwendigen Wahrscheinlichkeit festgestellt werden", so das Fazit im zitierten Compliance-Gutachten.