Tabakgesetz-Novelle
Neue Regeln für Raucher: Was sich in Österreich ändert, welche Zigaretten verboten werden
10.12.2025Es kommen strengere Regeln für Nikotinbeutel und E-Liquids, Verbot für Einweg-E-Tschicks sowie Wegwerf-Verbot für Tabakprodukte auf Spielplätzen. Novelle soll ab Juli 2026 in Kraft treten.
Die bereits angekündigte Novelle zum Tabakgesetz geht am Mittwoch in Begutachtung. Kernpunkt ist das Verbot von Einweg-E-Zigaretten mit und ohne Nikotin. Dazu kommen strengere Bestimmungen für Nikotinbeutel und E-Liquids sowie ein Wegwerf-Verbot von Tabakprodukten und ähnlichen Erzeugnissen auf Spielplätzen. Die Novelle soll nach den Vorstellungen der Regierung im kommenden Juli in Kraft treten, das Verbot für die Einweg-E-Zigaretten mit Jahresende 2026.
Dabei geht vor allem das Verbot für Einweg-E-Zigaretten über das Regierungsprogramm hinaus, wie Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) betonte. Als Begründung wurde unter anderem angeführt, dass Einweg-E-Zigaretten zunehmend von Jugendlichen konsumiert werden. 28 Prozent der 15-Jährigen nutzen laut der Schülerumfrage ESPAD 2024 zum Konsumverhalten bei Alkohol, Tabak und Drogen regelmäßig E-Zigaretten, viele davon Einwegmodelle. Diese Produkte seien billig, bunt, mit süßen Aromen wie Cola oder Mango versehen und würden auf Social Media offensiv vermarktet. Gleichzeitig fehle es oft an Alterskontrollen, besonders im Onlinehandel.
Umweltproblem Einweg-E-Zigaretten
Dazu komme eine "massive Umweltproblematik": Die Geräte enthalten fest verbaute Lithiumbatterien und werden häufig unsachgemäß entsorgt, was zu gefährlichen Spontanbränden in Müllanlagen führen kann und mit enormem Plastikaufkommen verbunden ist. "Einweg-E-Zigaretten sind kein harmloses Lifestyle-Produkt. Viele dieser Geräte enthalten giftige Substanzen wie Schwermetalle, Nikotinsalze in hoher Dosierung und machen daher schneller als herkömmliche Tabakprodukte süchtig. Gerade junge Menschen unterschätzen die Risiken", betonte Königsberger-Ludwig.
Für Nikotinbeutel ("Pouches") und E-Liquids soll nach den Vorstellungen des Gesundheitsministeriums künftig das Tabakmonopol gelten und damit dieselben Regeln wie für klassische Zigaretten: Verkauf nur in Trafiken, Werbeverbot und besteuerungsgerechte Erfassung. Neben Prävention und Jugendschutz holt sich der Staat damit auch bis zu 500 Millionen Euro mehr Steuereinnahmen bis 2029. Für bestehende Werbeverträge ist in der Novelle eine Übergangsfrist bis spätestens Februar 2028 vorgesehen.
Keine Werbung mehr für Nikotinbeutel und E-Liquids
Königsberger-Ludwig machte darauf aufmerksam, dass diese Produkte bisher ein Einfallstor für aggressive Marketingstrategien, etwa über Social Media oder kostenlose Produktproben, gewesen seien. Ab 2028 gelte hingegen: keine Werbung, kein Sponsoring, kein Onlineversand. Die erhöhten Steuereinnahmen bezeichnete die Staatssekretärin als "finanzielle Fairness", weil die Produkte voll in die bestehende Tabakbesteuerung integriert würden. Die Zusatzeinnahmen würden für Gesundheitsprävention und Aufklärungsarbeit zweckgebunden. "Nikotinbeutel sind kein Lifestyle-Produkt, sondern hoch dosierte Suchtmittel", sagte die Gesundheitsstaatssekretärin.
Auf öffentlichen Spielplätzen wird künftig das Wegwerfen von Tabakprodukten und verwandten Erzeugnissen verboten. Gemeinden sollen darüber hinaus die Möglichkeit haben, weitere Schutzmaßnahmen zu erlassen, zum Beispiel ein vollständiges Rauchverbot auf Spielplätzen.