Causa Mensdorff

Petzners Immunität wird nicht verletzt

04.02.2010

Der Abgeordnete hatte sich über eine Zeugeneinvernahme beschwert. Die Staatsanwaltschaft winkt ab.

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© Michele Pauty/TZ ÖSTERREICH
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Die Staatsanwaltschaft Wien hat die jüngsten Anwürfe des BZÖ-Abgeordneten Stefan Petzner, wonach bei Ermittlungen seine parlamentarische Immunität umgangen worden sei, zurückgewiesen. Petzner sei in diesem Verfahren Zeuge und nicht Beschuldigter, daher sei seine Immunität bei seiner Einvernahme auch nicht berührt, hieß es bei der Staatsanwaltschaft. Im Justizministerium verwies man auf einen Erlass aus dem Vorjahr, mit dem die Immunitätsbestimmungen verschärft wurden.

Zeugeneinvernahme ein Problemfeld
Das Büro von Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (S) ließ ausrichten, dass Zeugeneinvernahmen von Abgeordneten generell ein Problemkreis zum geplanten neuen Immunitäts-Recht seien. Zum konkreten Fall wolle sich die Präsidentin nicht äußern, da sie die Umstände nicht kenne, sagte ein Sprecher. Grundsätzlich sei die Zeugeneinvernahme ein Problemfeld, das im Zuge der neuen Definition des Immunitätsrechtes behandelt werde. Es müsse klare Regelungen und klare Handlungsanweisungen für die Behörden geben, damit die Umgehung der Immunität verhindert werde.

Das neue Immunitäts-Recht wird derzeit in einer parlamentarischen Arbeitsgruppe verhandelt. Die Grundausrichtung dabei lautet: Neudefinition der beruflichen und Abschaffung der außerberuflichen Immunität. Diese Reform ist eine Folge der letzen Untersuchungsausschusses, in dem mehrere problematische Ermittlungsfälle rund um bzw. gegen Abgeordnete aufgetaucht waren.

Verbotene Geschenkannahme
Petzner erhob am Donnerstag den Vorwurf, neuerlich Opfer von Immunitätsumgehung durch die Staatsanwaltschaft geworden zu sein. Im konkreten Fall geht es um eine Sachverhaltsdarstellung im Zusammenhang mit Jagd-Einladungen des Lobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly an ranghohe Beamte des Innenministeriums. In Österreich sind in Zusammenhang mit Mensdorff-Pouilly, für den die Unschuldsvermutung gilt, mehrere Verfahren anhängig.

Bei dem von Petzner vorgebrachten Fall steht der Verdacht der verbotenen Geschenkannahme bzw. der Bestechung im Raum. Es liegt außerdem eine Anzeige wegen falscher Zeugenaussage vor dem Untersuchungsausschuss vor. Weiters wird auch wegen möglicher Korruption in Zusammenhang mit Abfangjäger-Beschaffungen in Österreich, Ungarn und Tschechien ermittelt, letztes ist auch in Großbritannien anhängig, wo Mensdorff-Pouilly arrestiert ist. Schließlich gibt es auch den Verdacht einer möglichen Beteiligung an der Verschiebung von aus strafbaren Handlungen gewonnenem Vermögen.

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