Fremdenrechtspaket

Regierung einig: Keine Obergrenze im Gesetz

05.12.2016

Die Regierung konnte sich auf das Fremdenrechtspaket einigen.

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© APA/AFP/LOUISA GOULIAMAKI
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Die Regierung hat sich beim Fremdenrechtspaket geeinigt. Damit drohen Flüchtlingen strengere Strafen, wenn sie im Verfahren falsche Angaben machen bzw. das Land nach negativem Bescheid nicht verlassen. Nicht durchgekommen ist das Innenministerium mit dem Wunsch, eine Obergrenze an zugelassenen Asylanträgen gesetzlich festzuschreiben.

Massiver Widerstand

Dagegen war von den SPÖ-Ministerien wegen rechtlicher Bedenken während der vergangenen Wochen massiver Widerstand geleistet worden. Dafür ist nunmehr jene Sonderverordnung, mit der rechtzeitig vor Erreichen des Grenzwerts von 37.500 (35.000 im Jahr 2017) Anträgen Verschärfungen bei der Annahme von Asylansuchen eingeführt werden können, quasi schubladenfertig. Das heißt: sieht man, dass die für das jeweilige Jahr von der Regierung festgelegte Höchstgrenze demnächst überschritten wird, kann der Ministerrat jederzeit Einschränkungen verfügen. Darauf hatte Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) seit Wochen gedrängt.

Härtere Sanktionen

Wesentlichstes Element des Fremdenrechtspakets sind härtere Sanktionen für Asylwerber, die ihre Identität verschleiern, nämlich bis zu 5.000 Euro bzw. drei Wochen Ersatzhaft. Ebenfalls strengere Strafen (5.000 bis zu 15.000 Euro bzw. sechs Wochen Ersatzhaft) drohen jenen, die das Land trotz gültigen Ausreisebescheids nicht verlassen bzw. neu einreisen. Dafür ist eine zwingende Rückkehrberatung durchzuführen. Beschleunigt werden soll ein Asylaberkennungsverfahren für straffällig gewordene Flüchtlinge.

Entlohnung gemeinnütziger Arbeit

Von Innenminister Sobotka ebenfalls angestrebt worden war, eine Summe für die Entlohnung gemeinnütziger Arbeit durch Flüchtlinge festzulegen. Das soll nun zwar kommen, aber mittels Verordnung und nicht gesetzlich festgeschrieben. Durch diese Verordnungsermächtigung besteht dann auch die Möglichkeit, die von Sobotka angestrebte Anlehnung an die Entlohnung für Zivildiener einfacher durchzuführen.

Der Gesetzesentwurf für das Paket soll nach dem heutigen Gespräch Sobotkas mit Kanzleramtsminister Thomas Drozda (SPÖ) und Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ) nun in den nächsten Tagen fertig gestellt werden. Anschließend ist die Begutachtung vorgesehen.

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