Aber: Risiko gering
Hantavirus: Österreicher war mit Infizierter im Flugzeug
13.05.2026In Österreich werden jetzt erste Vorkehrungen getroffen. Ein Österreicher befand sich räumlich entfernt an Bord eines Flugzeugs mit einem bestätigten Fall.
Nach dem Hantavirus-Ausbruch auf dem Kreuzfahrtschiff "Hondius" werden noch auch die ersten Vorkehrungen in Österreich getroffen. Die bestehende Meldepflicht wird vom Gesundheitsministerium nun erweitert. Seit 9. Mai müssen neben Hantavirus-Erkrankungen und Todesfällen auch Verdachtsfälle von Mensch zu Mensch übertragbaren Hantavirus-Infektionen gemeldet werden.
Insgesamt wurden international elf Fälle gemeldet, davon neun bestätigte und zwei Verdachtsfälle. An Bord des Kreuzfahrtschiffs befanden sich keine Österreicher. Außerhalb des Schiffes wurden Kontaktpersonen identifiziert, die teilweise Symptome entwickelten, aber bisher negativ getestet wurden.
Person in Österreich ermittelt
Auch eine Person aus Österreich wurde dabei ermittelt. Sie befand sich räumlich entfernt an Bord eines Flugzeugs mit einem bestätigten Fall. Entsprechend den nationalen und internationalen Empfehlungen wurde die Person als Niedrigrisiko-Kontakt eingestuft.
Infizierte starb wenig später
Die Frau war zuvor vom Kreuzfahrtschiff "Hondius" evakuiert worden. Laut niederländischem Gesundheitsministerium war die Frau bereits schwer erkrankt und wurde aus medizinischen Gründen nicht zum Flug zugelassen, sie befand sich nur kurzzeitig an Bord. Nachdem sie das Flugzeug verlassen hatte, startete dieses. Die Niederländerin starb wenig später in Johannesburg.
Ansteckung "äußerst unwahrscheinlich"
"Entsprechend dem aktuellen Wissensstand ist eine tatsächliche Ansteckung der Kontaktperson äußerst unwahrscheinlich, die Person zeigt bislang auch keine Symptomatik", heißt es nun aus dem Ministerium.
Für Niedrigrisiko-Kontaktpersonen gilt:
- Selbstbeobachtung auf Auftreten von Symptomen für sechs Wochen nach Letztkontakt und sofortige Kontaktaufnahme mit der Gesundheitsbehörde bei Symptomen.
- Großveranstaltungen, medizinische Einrichtungen (nur im Bedarfsfall), Alten- und Pflegeheim und ähnliche Settings meiden und nach Möglichkeit in stark frequentierten Innenräumen- eine FFP2-Maske tragen.
- Sie werden zudem aufgefordert, die Gesundheitsbehörde über einen Wechsel des Aufenthaltsorts zu informieren.
Hantaviren werden überwiegend durch Einatmen von kontaminierten Ausscheidungen von Nagetieren übertragen.
Schumann: "Kein Anlass zur Sorge"
Gesundheitsministerin Korinna Schumann erklärt gegenüber oe24 jedenfalls: „Für die Bevölkerung in Österreich besteht nach aktuellem Stand kein Anlass zur Sorge. Es gibt derzeit keine bestätigten Fälle im Inland, und auch die internationalen Fachbehörden bewerten das Risiko für die Allgemeinbevölkerung weiterhin als sehr gering. Die Erweiterung der Meldepflicht schon vergangenes Wochenende war eine vorsorgliche Maßnahme, um mögliche Verdachtsfälle frühzeitig zu erkennen und medizinisch rasch richtig einordnen zu können.“