Aber: Risiko gering

Hantavirus: Österreicher war mit infizierter Person im Flugzeug

In Österreich werden jetzt erste Vorkehrungen getroffen. Ein Österreicher befand sich räumlich entfernt an Bord eines Flugzeugs mit einem bestätigten Fall. 

Nach dem Hantavirus-Ausbruch auf dem Kreuzfahrtschiff "Hondius" werden noch auch die ersten Vorkehrungen in Österreich getroffen. Die bestehende Meldepflicht wird vom Gesundheitsministerium nun erweitert. Seit 9. Mai müssen neben Hantavirus-Erkrankungen und Todesfällen auch Verdachtsfälle von Mensch zu Mensch übertragbaren Hantavirus-Infektionen gemeldet werden. 

Insgesamt wurden international elf Fälle gemeldet, davon neun bestätigte und zwei Verdachtsfälle. An Bord des Kreuzfahrtschiffs befanden sich keine Österreicher. Außerhalb des Schiffes wurden Kontaktpersonen identifiziert, die teilweise Symptome entwickelten, aber bisher negativ getestet wurden. 

Person in Österreich ermittelt 

Auch eine Person aus Österreich wurde dabei ermittelt. Sie befand sich räumlich entfernt an Bord eines Flugzeugs mit einem bestätigten Fall. Entsprechend den nationalen und internationalen Empfehlungen wurde die Person als Niedrigrisiko-Kontakt eingestuft. Die infizierte Person soll zwar kurz an Bord des Flugzeugs gewesen sein, dieses aber aufgrund von Beschwerden wieder verlassen haben. Die zeitliche Überschneidung war dementsprechend kurz. 

"Entsprechend dem aktuellen Wissensstand ist eine tatsächliche Ansteckung der Kontaktperson äußerst unwahrscheinlich, die Person zeigt bislang auch keine Symptomatik", heißt es nun aus dem Ministerium. 

Für Niedrigrisiko-Kontaktpersonen gilt: 

  • Selbstbeobachtung auf Auftreten von Symptomen für sechs Wochen nach Letztkontakt und sofortige Kontaktaufnahme mit der Gesundheitsbehörde bei Symptomen. 
  • Großveranstaltungen, medizinische Einrichtungen (nur im Bedarfsfall), Alten- und Pflegeheim und ähnliche Settings meiden und nach Möglichkeit in stark frequentierten Innenräumen- eine FFP2-Maske tragen. 
  • Sie werden zudem aufgefordert, die Gesundheitsbehörde über einen Wechsel des Aufenthaltsorts zu informieren. 

Hantaviren werden überwiegend durch Einatmen von kontaminierten Ausscheidungen von Nagetieren übertragen.

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