Für ukrainische Fahrzeuge in Österreich endet bald eine Sonderregel. Wer dauerhaft hier lebt, muss sein Auto künftig regulär anmelden und Steuern zahlen. oe24 kennt die Details.
Das bisherige NoVA-Privileg für Fahrzeuge aus der Ukraine läuft endgültig aus. Betroffene Fahrzeughalter haben nun eine klare Frist: Alle entsprechenden Autos müssen bis Donnerstag, 1. Juli 2027, offiziell in Österreich zugelassen werden.
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Bisher waren Fahrzeuge, die bis Dienstag, 30. Juni 2026, ins Bundesgebiet gebracht wurden, von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) und der hiesigen Pickerl-Überprüfung befreit. Diese Hilfsmaßnahme, die zu Kriegsbeginn eingeführt wurde, gehört nun der Vergangenheit an. Darauf einigten sich die Koalitionsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS im heutigen Ministerrat - wie oe24 weiß.
Gerechtigkeit auf Österreichs Straßen
Alexander Pröll von der ÖVP erklärt die neue Regelung gegenüber oe24: „Der große SUV mit ukrainischem Kennzeichen, der ohne Steuern zu zahlen in Österreich herumfährt, gehört der Vergangenheit an.“
Frage der Fairness
Ziel der Neuregelung ist es, dass alle Personen, die dauerhaft im Land leben und die Infrastruktur nutzen, denselben steuerlichen Regeln unterliegen. Es sei schlichtweg eine Frage der Fairness gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern in Österreich.