Doch erst am 2.?

Spritpreisbremse: Start am 1. April wackelt

30.03.2026

Kommt die Spritpreisbremse am 1. oder am 2. April? 

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Mit 1. April sollen die Spritpreise um 10 Cent pro Liter fallen. So kündigte die Regierung ihre Spritpreisbremse an. Geplant ist eine Senkung der Mineralölsteuer (fünf Cent) sowie ein Eingriff bei den Margen (fünf Cent). Noch ist allerdings unklar, ob die Bremse tatsächlich am Mittwoch in Kraft treten wird.  

Denn: Im Wirtschaftsministerium, das für den Margeneingriff zuständig ist, werden derzeit noch die Stellungnahmen aus der Begutachtung in die Verordnung eingearbeitet. Dabei gehe es auch um letzte technische Details, unter anderem soll geklärt werden, ob diese mit 1. oder 2. April in Kraft tritt, heißt es aus dem Ressort zu oe24. Im ursprünglichen Entwurf für die Verordnung war bereits der 2. April anvisiert worden. 

Auch im Finanzministerium weiß man noch nichts Konkreteres. Die Verordnung zur Senkung der Mineralölsteuer liege jedenfalls bereit. Geplant ist, dass beide Verordnungen gleichzeitig in Kraft treten. 

Tankstellenbetreiber warten auf Verordnung

Für Tankstellenbetreiber ist es freilich alles andere als optimal, weniger als zwei Tage vor der geplanten Margenbegrenzung noch keine finale Verordnung am Tisch zu haben. Für kleinere Tankstellenketten gibt es aber auch Ausnahmen. 

Wettbewerbschefin mahnt zu Vorsicht

Eine oe24-Anfrage an die OMV, wie die Maßnahmen implementiert werden und mit wie viel Ersparnis man wirklich rechnen könne, blieb - wohl mangels einer finalen Verordnung - unbeantwortet.

Die Chefin der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB), Natalie Harsdorf, mahnte jedenfalls bereits zur Vorsicht bei den Tankstellen-Eingriffen. „Denn besonders die vielen unabhängigen Tankstellen sind wichtig für den Wettbewerb. Sie können aber nicht über einen langen Zeitraum unter ihren Kosten verkaufen, denn sonst scheiden sie aus dem Markt aus, wie wir es etwa in Ungarn gesehen haben“, erklärte sie am Montag im Interview mit der „TT“. Das würde schlussendlich den Wettbewerb schwächen. Aber: Man müsse eben die finale Verordnung noch abwarten - und die liegt ja noch nicht vor.

Preissenkungen müssen weitergegeben werden

Im Verordnungs-Entwurf, der bereits Ende letzter Woche in Begutachtung ging, fand sich jedenfalls auch ein eigener Passus zu sinkenden Preisen, die sofort an die Kundinnen und Kunden weitergegeben werden müssen. So heißt es im Entwurf: „Sinkt die aktuelle Produktnotierung unter die Referenznotierung, hat der Verpflichtete seinen Netto-Verkaufspreis mindestens im selben Ausmaß zu senken.“

Die Verordnung soll immer für einen Monat gelten und muss dann immer wieder erneuert werden.