Verordnung

Schutz gegen Hitze am Arbeitsplatz: Das ändert sich 2026

27.12.2025

Der Plicht-Hitzeschutzplan gilt bei einer GeoSphere-Hitzewarnung ab Stufe 2 (30 bis 34 Grad).

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Wien. Die Hitzeschutzverordnung des Arbeitsministeriums tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft und soll ab dem Sommer 2026 erstmals praktisch wirksam werden: Arbeitgeber müssen für Arbeiten im Freien einen Hitzeschutzplan bereitstellen und bei einer Hitzewarnung der GeoSphere Austria ab Stufe 2 ("Vorsicht, gelb", 30-34 Grad Celsius) die darin festgelegten Maßnahmen verpflichtend umsetzen.

"Hitze ist längst zu einem ernsthaften Gesundheitsrisiko geworden", sagte Arbeitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) laut Mitteilung. "Wer im Freien arbeitet, verdient bestmöglichen Schutz - und den stellen wir mit dieser Verordnung sicher."

Verlagerung von Arbeitszeiten, weniger schwere Arbeiten

Der Hitzeschutzplan muss eine Beurteilung der Gefahren durch Hitze und UV-Strahlung sowie konkrete Schutzmaßnahmen enthalten. Genannt werden unter anderem Verlagerung von Arbeitszeiten, Reduzierung besonders schwerer Arbeiten, Beschattung sowie persönliche Schutzmaßnahmen wie Kopf- und Nackenschutz, UV-Schutzkleidung, Sonnenbrille und Sonnenschutzcreme. Außerdem sind Notfallmaßnahmen für Erste Hilfe bei Hitzesymptomen vorgesehen.

Die Verordnung sieht zudem eine verpflichtende Kühlung bzw. Klimatisierung von Krankabinen und selbstfahrenden Arbeitsmitteln vor. Für Nachrüstungen sind Übergangsfristen vorgesehen.

Industriellenvereinigung mit Kritik

Kritisch sieht die Neuerung die Industriellenvereinigung. Die Regierung habe sich in ihrem Programm klar zum Bürokratieabbau bekannt, um Effizienz zu steigern, Hürden abzubauen und Innovation zu fördern. Die Hitzeschutzverordnung konterkariere diese Ziele jedoch, indem sie neue weitreichende Bürokratiepflichten für die Betriebe schaffe, die faktisch auf verpflichtende Hitzeschutzpläne hinausliefen. Das bedeute zusätzliche bürokratische Belastungen statt Entlastung.

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